Wittgenstein. Laut ADR gilt: Immer zuerst beim eigenen Hausarzt anrufen. Der mache dann kurzfristig einen Termin außerhalb der normalen Sprechstunde.
Gefühlt ändern sich die Corona-Regeln fast täglich. Mittlerweile sind die meisten Familien aus dem Urlaub zurückgekehrt, die Schule hat begonnen – und manch einer ist ratlos, wie er sich verhalten soll, wenn er aus dem Ausland zurückkommt. Das nehmen die im Ärztenetz der Region Hinterland/Wittgenstein (ADR) und im Qualitätszirkel Bad Berleburg zusammengeschlossenen Ärzte zum Anlass, noch einmal die aktuell geltenden Regeln zu erläutern – und den Menschen der Region Hilfestellung zu geben, wenn sie unsicher bei einer Corona-Testung sind.
Grundsätzlich finden Corona-Tests als Abstrich des Nasen-Rachen-Raums statt. Dieser sogenannte PCR-Test weist das Virus direkt nach. Einen Antikörper-Test entnimmt man später aus dem venösen Blut als Immunglobulin-Test. Er zeigt, ob man die Erkrankung hatte.
Alle Rückkehrer aus dem Ausland betroffen
„Wer ohne Symptome aus einem Risikogebiet zurückkehrt, hat die Pflicht, einen Abstrich machen zu lassen. Wer aus einem Nicht-Risikogebiet zurückkehrt, kann den Abstrich freiwillig machen lassen“ erläutert der Allgemeinmediziner Ulrich Gauß aus Bad Laasphe. Diese Abstriche sind für den Patienten kostenlos. Wer aus einem anderen Bundesland zurückkehrt und sich testen lassen möchte, muss den Abstrich aber bezahlen. Bis das Testergebnis nach etwa zwei Tagen kommt, bleibt man Zuhause. Man sollte direkt zum Test einen Nachweis mitbringen, wo genau man im Ausland war.
Wichtig zu wissen: Für alle, die mit Symptomen aus dem Urlaub zurückkehren, gilt Meldepflicht und Quarantäne.
„Alle Hausärzte machen Abstriche“
„Alle Hausärzte machen Abstriche“, betont die Berleburger Allgemeinärztin Helga Roessiger. „Das ist unabhängig davon, ob sie auf der Liste der KVWL (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) als Test-Praxis aufgeführt sind.“ Es gelte, so Roessiger: Immer zuerst beim eigenen Hausarzt anrufen. Der mache dann kurzfristig einen Termin außerhalb der normalen Sprechstunde. Habe man Symptome, werde der Hausarzt gegebenenfalls einen Hausbesuch machen. Hausärzte seien auch zuständig für die Krankschreibungen bei einer Erkrankung.
Gesundheitsämter verhängen Quarantäne
„Die Aufgabe der Testung lag ja zunächst bei den Gesundheitsämtern“ erläutert Dr. Holger Finkernagel aus Bad Berleburg. „Jetzt haben die Gesundheitsämter eher die administrativen Aufgaben und verweisen für Abstriche an die Hausärzte.“ Sie sammelten die Test-Ergebnisse, so Finkernagel, sprächen Quarantäne-Verordnungen aus, fahndeten nach Kontaktpersonen und mehr.
Bertram Rössiger, der kaufmännische Leiter des ADR unterstreicht, wie wichtig die wiederkehrende Information der Menschen gerade in einer Zeit der sich ständig ändernden Regelungen sei. „Wir lernen täglich Neues über das Virus – und müssen ständig reagieren“, ergänzt Dr. Finkernagel.