Wittgenstein. Neben den sich füllenden Neubaugebieten gibt es aber immer noch Baulücken - nicht nur in den Kernorten, sondern auch in den Ortschaften.

Nie waren Kredite günstiger zu bekommen. Nie waren Sparguthaben weniger attraktiv als in diesen Zeiten. Vor allem deshalb boomt das Bauen. Die weithin sichtbaren Kräne und typischen Baugeräusche am Sengelsberg in Bad Berleburg, der Roger-Drapie-Straße in Erndtebrück und im Baugebiet Galgenberg-Bachweg in Bad Laasphe zeugen von der starken Nachfrage.

Freie Bauplätze

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Neben den sich füllenden Neubaugebieten gibt es aber immer noch Baulücken - nicht nur in den Kernorten, sondern auch in den Ortschaften. Die Westfalenpost hat deshalb in den Rathäusern nach freien Baugrundstücken gefragt. Die Antwort aus Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück ist abgestimmt: „Eine konkrete Aussage darüber, wie viele freie Baugrundstücke es in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück gibt, ist zu diesem Zeitpunkt leider nicht möglich, da derzeit noch keine der drei Kommunen über ein vollständiges Baulückenkataster verfügt, in welchem alle vorhandenen Baulücken mit sämtlichen Parametern (Lage, Größe, Preis, etc.) erfasst sind. Die Baulückenkataster der Kommunen befinden sich aktuell im Aufbau. Gesicherte Zahlen zu Baulücken können somit erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden“, schreibt Ann-Kathrin Müsse stellvertretend.

Hilfe bei Vermarktung

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Es müsse darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Öffentlichkeit nicht jede Baulücke automatisch auch als Baugrundstück zur Verfügung stehe. Dieser Umstand hänge vom Besitzer des jeweiligen Grundstücks ab und seiner Bereitschaft, es am Markt als Baufläche anzubieten. Gerne unterstützten die Kommunen private Grundstückseigentümer: „Wer sein Grundstück verkaufen möchte, der kann sich an die Verwaltungen wenden, die oft von Kaufwilligen nach verfügbaren Flächen gefragt werden. Und auch Bauwilligen stehen die Verwaltungen beim Finden von geeigneten Flächen gern zur Verfügung. Generell sind die Kommunen jedoch bestrebt, dass die Flächen – auch in Zeiten günstiger Kreditkonditionen – nicht ausschließlich als „pure Wertanlage“ erworben werden, so dass sie dann womöglich jahrelang brach liegen und Personen mit einem konkreten Bauvorhaben nicht mehr zur Verfügung stehen“, heißt es.

Neuer Wohntrend

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Kleine Häuser liegen im Trend. Und damit sind wirklich kleine Häuser - sogenannte Tiny Houses gemeint. Nicht selten sind solche Häuschen sogar mobil - ob als Container oder sogar auf eigener Achse. Das Problem sind vielfach Baugenehmigungen und Gestaltungssatzungen. Wie handhaben es die Wittgensteiner Kommunen?

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„Gegen die Wohnform ‚Tiny Houses‘ spricht grundsätzlich nichts. Sie gelten allerdings als bauliche Anlagen, auch wenn sie auf Trailer gestellt sind. Sie sind dafür konzipiert, lange als Behausung auf einem Baugrundstück mit Kanalanschluss, Wasseranschluss usw. zu stehen und nicht ständig auf andere Grundstücke umgesetzt zu werden. Dies käme nämlich der Konzeption eines Campingplatzes gleich. Diese Tiny-Häuser müssen somit dem jeweiligen Städtebaurecht für das Baugrundstück (z.B. Innenbereich, Bebauungsplangebiet, Gestaltungsfestsetzungen) und im Weiteren auch allen bauordnungsrechtlichen Vorgaben und auch allen vorgegebenen energetischen Anforderungen entsprechen. Außerdem muss eine ausreichende Erschließung zum Baugrundstück vorhanden sein. Weitere Auskünfte hierzu kann sicherlich auch der Kreis Siegen-Wittgenstein als Baugenehmigungsbehörde erteilen.“