Siegen-Wittgenstein. Für die Neuschaffung von Mietwohnungen stehen nun 8,3 Millionen Euro zur Verfügung, für Neubau oder Erwerb von Eigenheimen bis zu 900.000 Euro.

Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW dem Kreis Siegen-Wittgenstein die Fördermittelbudgets für das Jahr 2020 zugewiesen. Für die Neuschaffung von Mietwohnungen stehen nun 8,3 Millionen Euro zur Verfügung, für den Neubau oder Erwerb von Eigenheimen kann der Kreis bis zu 900.000 Euro verteilen. Und für die Modernisierung von Eigenheimen oder Mietwohnungen sind 1,483 Millionen Euro eingeplant.

Mietobergrenze im Kreis Siegen-Wittgenstein nun einheitlich bei 5,80 Euro

Auch interessant

Das Land NRW hatte bereits im Februar die überarbeiteten Förderrichtlinien für den Mietwohnungsbau, den Neubau oder Erwerb von Eigenheimen sowie die Modernisierung von Wohnraum herausgegeben. Die Förderrichtlinien wurden dabei nochmals enorm verbessert. So gibt es zum Beispiel keinen Unterschied der Mietobergrenzen mehr nach den unterschiedlichen Mietniveaus. Die Mietobergrenze beträgt im Kreis Siegen-Wittgenstein nun einheitlich 5,80 Euro.

Investoren profitieren von zinsfreien Darlehen für die ersten 15 Jahre

Auch interessant

Zudem profitieren Investoren im Mietwohnungsbau nun unabhängig vom Bauort von zinsfreien Darlehen für die ersten 15 Jahre sowie weiterhin von attraktiven Tilgungsnachlässen, die sich je nach durchgeführten Maßnahmen erhöhen. Auch die Darlehenspauschalen wurden noch einmal deutlich angehoben, diese wurden ebenso im Eigenheimbereich erhöht. Zudem wird erstmalig eine Modernisierungsförderung für Studierendenwohnheime möglich sein.

Auch interessant

Weitere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten interessierte Investoren und Bauherren bei Ina Wuntke (E-Mail: i.wuntke@siegen-wittgenstein.de, Tel. 0271/333-1903) und Astrid Pohl (E-Mail: a.pohl@siegen-wittgenstein.de, Telefon: 0271/333-1944) vom Bauamt des Kreises.