Bad Berleburg. Die 23-Jährige Berleburgerin und ihre damalige Freundin müssen sich vor dem Amtsgericht wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Relativ glimpflich sind zwei angeklagte junge Frauen am Freitagmorgen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht davongekommen. Und das, obwohl beide in den vergangenen Jahren mehrfach auffällig geworden sind. Dieses Mal lautete die Anklage: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Nachdem die polizeibekannte 23-jährige Bad Berleburgerin zuerst nicht vor Gericht erschienen war, ließ Richter Torsten Hoffmann die Angeklagte mit der Polizeistreife zuhause abholen. Mit einer halben Stunde Verspätung konnte nun der Prozess für sie und ihre 18-jährige Ex-Freundin beginnen.

Es war nicht der erste Widerstand gegenüber Vollstreckungsbeamten der 18-Jährigen. Bereits 14 Tage vor dem besagten Tag widersetzte sie sich der Aufforderung zweier Beamter, ihren Müll von einem Spielplatz im Stadtgebiet zu entfernen und wurde dabei ausfallend und handgreiflich. Die Situation konnte nur noch mit Einsatz von Pfefferspray deeskaliert werden.

Ruhestörung im Stadtpark

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Das nächste Wiedersehen mit der Polizei ließ nicht lang auf sich warten. Ende Oktober 2018 wurde eine Polizeistreife zu einer Ruhestörung in den Stadtpark gerufen. An der Sitzgruppe neben der Rathausvilla saßen die beiden Angeklagten mit zwei weiteren Zeugen. Als die Polizeibeamten die stark alkoholisierten, lautstark diskutierenden Jugendlichen aufforderten, die Örtlichkeit zu verlassen, wurden sie beleidigt. Nachdem die Polizisten einen Platzverweis aussprachen, eskalierte die Situation.

Die heute 23-Jährige schlug einen der Beamten ins Gesicht und kam dabei zu Fall. Die inzwischen 18-Jährige wollte ihrer Freundin helfen und trat in Richtung des Beamten. Im weiteren Verlauf der Rangelei setzten die Beamten Pfefferspray ein. Die beiden Angeklagten entfernten sich daraufhin.

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Im Prozess zeigten die Angeklagten jedoch Reue und entschuldigten sich bei den Polizeibeamten. „Es tut mir leid. Wir waren nicht zurechnungsfähig und haben zu viel getrunken“, so die 23-Jährige. In der Verhandlung berichtete sie über ihre Drogen- und Alkoholsucht – und wie sie in Zukunft ihr Gewaltpotential und ihre Sucht in den Griff kriegen möchte: „Ich bin reifer und klüger geworden. Jetzt mache ich sowas nicht mehr. Ich möchte auf einem Bauernhof eine Therapie machen.“

Das Urteil

Zweiter Anklagepunkt: Im November 2019 soll die 23-Jährige zwei Markenkleidungsstücke im Wert von 200 Euro aus einer Umhängetasche gestohlen zu haben. Diesen mutmaßlichen Diebstahl wollte die sonst geständige mittlerweile 23-jährige nicht bestätigen. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel ließ daraufhin die Anklage in diesem Punkt fallen, da das Strafmaß durch die vielen Vorstrafen schon hoch genug sei.

Richter Torsten Hoffmann verurteilte die 23-Jährige zu einer Bewährungsstrafe und 120 Sozialstunden. Die 18-Jährige verweigerte in der letzten Zeit jegliche Hilfe und wolle ihre Probleme selbst in den Griff kriegen. Daher verurteilte Richter Hoffmann sie zu vier Wochen Dauerarrest, um über ihr Leben nachdenken zu können.