Bad Laasphe. Gefährliche Sammelleidenschaft: Ein 46-jähriger Mann aus Bad Laasphe besitzt historische Waffen und illegale Feuerwerkskörper.

Jahrelang hat ein 46-jähriger Bad Laaspher ein gefährliches und vor allem illegales Hobby gepflegt: das Sammeln historischer Waffen und das Zünden und somit Besitzen verbotener Feuerwerkskörper. Dem möchte das Schöffengericht Bad Berleburg nun ein Ende setzen: Es verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz. Zudem muss der 46-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro zahlen. Das Gericht hatte insgesamt drei Verfahren miteinander verbunden.

Die Anfänge

Im Mai 2015 soll der Angeklagte eine Sten Gun (Maschinengewehr) für 550 Euro und ein Gewehr (Danzig 1905) für 400 Euro erworben und besessen haben. „Ich habe mir vier Waffen schicken lassen. Zwei davon habe ich behalten, weil sie für mich zum Sammeln interessant waren“, erklärte der 46-Jährige.

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Schon seit seinem zwölften Lebensjahr interessiere er sich für historische Waffen, bezeichnete sich selbst während einer Gerichtsverhandlung in 2018 — ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz — als Waffennarr. Die oben genannten Gewehre existieren heute nicht mehr. Weil der Angeklagte von einer Razzia Wind bekommen hatte, die bei seinem Waffenhändler durchgeführt worden war, habe er sie loswerden müssen: „Ich habe die Waffen zerstört, weil ich wusste, dass die auch zu mir kommen würden.“

Das Sammeln

„Es ging mir immer nur um Sammlerwaffen. Ich interessiere mich für alles, was älter als 1945 ist“, zeigte sich der Angeklagte offen und ehrlich vor Gericht.

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Es sind aber nicht nur Waffen, die der 46-Jährige zu seiner Leidenschaft zählt. Auch Pyrotechnik habe es ihm angetan: Im September 2017 soll er Feuerwerkskörper der Kategorien Drei und Vier erworben haben — ohne im Besitz einer gültigen Erlaubnis für diese gewesen zu sein. Über 2000 Euro soll er für über 70 Kilogramm Pyrotechnik ausgegeben haben. „Das Feuerwerk habe ich für Silvester bestellt. Es wurde aber nicht hier abgebrannt, sondern in Tschechien — dort ist das einfacher“, räumte der Angeklagte auch dieses Vergehen ein.

Die Mahnung

„Es wäre schön, wenn Sie aufhören, Schlupflöcher zu suchen, um die Gesetze zu umgehen“, so Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge. Auch Richter Hoffmann sieht diesen Schritt als einzige Lösung für den Angeklagten: „Das Hobby hätte sie fast ins Gefängnis gebracht. Suchen Sie sich ein anderes Hobby.“

Die Verfahren

Ein weiteres Verfahren wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Waffen (zwei Laserzieleinrichtungen und zwei Schlagringe) gegen den Hobby-Pyrotechniker stellte der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann ein.

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Im Jahre 2018 verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg den Angeklagten bereits wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese Strafe wurde im Urteil am Dienstagmittag mit einbezogen, weil die aktuell angeklagten Straftaten vor 2018 liegen.

Seinem strafbaren Hobby möchte der Bad Laaspher nun ein Ende setzen: „Ich habe viel Blödsinn gemacht in den letzten Jahren. Irgendwann ist auch mal Schluss.“