Erndtebrück/Bad Berleburg. Das Amtsgericht in Bad Berleburg verhängte gegen den Berleburger 900 Euro Geldstrafe und ein dreimonatiges Fahrverbot – wegen Unfallflucht.
900 Euro muss ein 35-Jähriger aus einem Bad Berleburger Ortsteil nun zahlen, weil er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Er musste sich vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verantworten, das ihm neben der Geldstrafe auch ein dreimonatiges Fahrverbot erteilte. Diese Strafe hatte Richter Torsten Hoffmann bereits mittels eines Strafbefehls angeordnet, der Angeklagte legte allerdings Einspruch ein.
Der 35-Jährige soll im Februar dieses Jahres in einem Erndtebrücker Ortsteil einen Hund mit seinem Auto angefahren und sich anschließend von der Unfallstelle entfernt haben. Es war ein Fremdschaden von fast 7000 Euro entstanden, der sich aus Klinik-Kosten für den Vierbeiner ergibt.
Besitzer kam bedrohlich nahe
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„Ich habe gesehen, wie mir ein kleiner Hund vors Auto rennt. Ich habe den Bremsvorgang eingeleitet, hörte dann aber schon einen Aufschlag am Auto. Daraufhin habe ich angehalten und bin ausgestiegen", schilderte der Angeklagte die Situation. Der Hundebesitzer sei dann auf ihn zugekommen. „Er hat rumgeschrien und wild gestikuliert. Ich habe mich dadurch so bedroht gefühlt, dass ich mich in Sicherheit bringen wollte. Ich hatte einen Schock, konnte nicht klar denken", so der 35-Jährige. Außerdem habe sich auch der Hundehalter entfernt, sei etwa 100 Meter auf Distanz gegangen. Zuhause habe der Angeklagte schließlich die Polizei alarmiert und den Unfall gemeldet.
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„Ich empfehle Ihnen dringend, den Einspruch zurückzunehmen. Sie hätten am Unfallort bleiben müssen und das Auto abschließen können, wenn Sie sich bedroht gefühlt haben", so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Nach einer kurzen Überlegung nahm der Angeklagte schließlich seinen Einspruch zurück.