Bad Laasphe. Die Vorprüfung für das Bürgerbegehren ist abgelehnt worden - Aus formalen Gründen. Dafür aber zeigen sich Politik und Verwaltung sehr kreativ.

Trotz rechtlicher Hürden für ein Bürgerbegehren und politischer Differenzen zur Vorgeschichte des Abrisses einer Fußgängerbrücke über die Laasphe sind die Bürger einer neuen Brücke am Mittwochabend in der Ratssitzung ein gutes Stück näher gekommen.

Erläuterungen der Verwaltung

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Dezernent Rainer Schmalz machte die komplizierte rechtliche Situation deutlich und skizzierte dabei zugleich einen Weg, der auch in der Politik später in der Diskussion seinen Widerhall fand. Zunächst einmal aber musste Schmalz erläutern, warum die von Bürgern aus dem Laasphetal angeregte „Vorprüfung auf Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens“ nur abgelehnt werden kann. Hintergrund ist die komplizierte Fassung des Paragraphen 26 der Gemeindeordnung. Darin sei ausgelegt, dass Bürger zunächst die Verwaltung fragen, diese dann eine Kostenschätzung mache und diese Kostenschätzung für die Vorprüfung dann von den Bürgern unterschrieben werden müssen. Dass sei nicht der Fall gewesen, weshalb man diese Vorprüfung aus formalen Gründen ablehnen müsse. Neben dieser negativen Botschaft, hat Schmalz aber noch etwas anderes aus der mehrseitigen Regelung herausgelesen: „Die Vorprüfung ist nicht notwendig“. Die Verwaltung könne bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens behilflich sein.

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Bad Laasphes Bürgermeister, Dr. Torsten Spillmann, in Personalunion auch Bezirksvorsitzender des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) betonte, dass er beim SGV prüfen lasse, welche Möglichkeiten es gebe, eine solche Brücke als Wanderwegeverbindung zu erstellen und zu erhalten. Spillmann warnte: „Einen zweiten Fall Latrop wollen wir nicht“. Damit erinnerte der Bürgermeister an eine Brücke, die im Juni 2008 unter einer Wittgensteiner Wandergruppe zusammengebrochen war. Spillmann macht seine Sicht deutlich: „Wir wollen auch keine komplizierte Konstruktion in den Wald stellen.“

Politische Stimmen

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Günter Wagner (CDU) unterstrich noch einmal, dass die Kostenvoranschläge der Verwaltung für eine neue Brücke zu hoch erschienen und wünschte sich mehr Bürgerbeteiligung: „In der Bürgerschaft gibt es Ideen für eine kostengünstigere Lösung.“ Klaus Preis (FDP) mochte mit Blick auf die Rechtslage zum Bürgerbegehren eine Entscheidung vertagen und in den Fachausschuss verweisen. Das aber, so Rainer Schmalz, sei unzulässig, weil über Bürgerbegehren der Rat entscheiden müsse. Hier hakte Daniela Rupprecht (SPD) ein: „Ich finde die Beschlussvorlage ungünstig formuliert. Ich hätte mir eine Mitteilungsvorlage gewünscht“, sagt sie um in dem konkreten Fall keine Abstimmung gegen die Bürger zu provozieren. Björn Strackbein (SPD) regte an, eine Entscheidung nach Vorlage zu fällen, die Vorprüfung anzulehnen. Dann müssten die Bürger auch keine Unterschriften sammeln. Stattdessen solle man sich mit den Bad Laasphern zum Thema neue Brücke zusammensetzen.

„Es kommt ganz einfach darauf an, eine Lösung zu finden“, machte auch Rainer Schmalz deutlich.

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Anne Bade (Bündnis90/Die Grünen) monierte rückblickend den Informationsfluss: „Als Mitglieder der Brückenkommission der Stadt Bad Laasphe haben wir über jede einzelne Brücke diskutiert. Es hat mich sehr gewundert, erfahren zu haben, dass drei kleine Brücken abgerissen wurden, ohne dass die Brückenkommission dazu gehört wurde.“ Bade regte mit Blick auf einen Neubau an, dass dieser aus dem Käferholz aus dem Stadtwald entstehen solle. „Bauholz haben wir genug, dass im Wald herum liegt“.

Am Ende entschied der Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen nach Vorlage. Zugleich regt er an, die Bürger zum Thema Brückenerneuerung einzuladen.