Bad Laasphe. Die Brücke über der Laasphe soll wieder aufgebaut werden – das fordern die Anwohner jetzt mit einem Begehren. So reagiert die Stadtverwaltung.
Mit einem Bürgerbegehren wollen Anwohner der Straße „Im Laasphetal“ erreichen, dass die Stadt Bad Laasphe „ihre“ abgerissene Fußgängerbrücke über die Laasphe wieder aufbaut. Inzwischen signalisiert die Stadtverwaltung, dass zumindest der Antrag auf Vorprüfung dieses Begehrens nach Paragraf 26 Gemeindeordnung NRW formell unzulässig sei. In der Sitzung des Rates der Stadt Mitte kommender Woche steht das Thema nun auf der Tagesordnung.
Die Frage zum Begehren
„Sind Sie dafür, dass der vormalige Fußgängerüberweg über den Zufluss der Lahn ,Laasphe‘, gelegen am Ende der Straße ,Im Laasphetal‘ in Bad Laasphe dauerhaft erhalten bleibt und dass die Stadtverwaltung mit
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allen rechtlich zulässigen Mitteln einen Wiederaufbau des Überweges betreibt?“ Diese Frage möchten die Initiatoren des Begehrens mit dem Titel „Wieder-Errichtung des Fußgängerüberweges im Laasphetal über die ,Laasphe‘“ den Bürgern stellen.
Die Begründung
Die Brücke sei „ohne konkrete Ankündigung“ entfernt worden, begründen die drei Initiatoren mit Günter Hahn an der Spitze sowie 25 Unterzeichnern im Antrag ihr Vorhaben. Über den Steg hätten die Anwohner der Straße „Im Laasphetal“ die Grundstücke jenseits der Laasphe stets „problemlos und auch ohne Gefährdung“ erreichen können. Bei hohem Wasserstand des Baches etwa „nach ergiebigen Regenfällen oder in Zeiten der Schneeschmelze“ dagegen sei das „ohne Überweg zu gefährlich und somit nicht möglich“.
Der Abriss
Bereits im Februar hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die Brücke im Laasphetal eine von insgesamt drei Brücken ist, die gerade aus Sicherheitsgründen abgerissen worden seien. Ein Ingenieur-Büro habe die Holzbrücken auf ihre Verkehrssicherheit und Standfestigkeit geprüft – und als einsturzgefährdet eingestuft.
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Zugleich hieß es aus dem Rathaus, dass man die Möglichkeit prüfe, den Weg im Butzebach eventuell ohne einen Brücken-Neubau wieder passierbar zu machen.
Das Nutzungsrecht
Hier weisen die Anwohner in ihrer Begründung darauf hin, dass der Grundstückseigentümer an der parallelen Überquerung „Butzebach“ „kein generelles Einverständnis erklärt hat, dass Anwohner der Straße ,Im Laasphetal‘ sein Grundstück überqueren dürfen“, um an den Bereich des nun abgerissenen Holz-Überweges zu gelangen. „Einfache Spaziergänge oder das ,Gassi gehen‘ mit dem Hund“ seien „somit nicht möglich“.
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Dazu erklärt die Stadt in einer Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung, dass es inzwischen eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer über die Nutzung des „Ersatzweges“ über seinen Grund und Boden gebe, der im Übrigen bereits „seit Jahrzehnten die offizielle Wegeführung des Bad Laaspher Ortswanderweges L4“ sei. Hier seien Mitte Mai „vorhandene Gefahrenstellen durch den Bauhof [...] beseitigt sowie der Weg verbreitert, befestigt und für Dritte zugänglich gemacht“ worden.
Die Vorprüfung
In der Vorlage erläutert die Verwaltung den Politikern im Rat der Stadt, dass der Antrag der Bürger auf Vorprüfung zwar formell unzulässig sei, man den Bürgern dennoch behilflich sein solle, um ihr Begehren zu starten.
Die Unterschriften
„Das maßgebliche Dokument eines Bürgerbegehrens ist die Unterschriftenliste.“
In seiner Antwort auf ihr Schreiben macht Bürgermeister Dr. Torsten Spillmann die Initiatoren aus dem Laasphetal darauf aufmerksam, dass sie für ihr Bürgerbegehren die Unterschriften von mindestens neun
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Prozent der insgesamt 11.646 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen – also mindestens 1048, und das auf formal korrekten Unterschriftenlisten, die jeweils mindestens die Abstimmungsfrage, die Begründung, eine Kostenschätzung und die Vertretungsberechtigten aufführen.
Die Baukosten
Nach Schätzungen des städtischen Fachbereichs Bauen und Planen würden sich die Kosten für den Neubau einer Holzbrücke auf rund 55.000 Euro belaufen.