Die Zahl der Erkrankungen nimmt zu. Zahlen und einen deutliche Empfehlung hat die AOK in ihrer Mitteilung zusammengestellt.

Siegen-Wittgenstein. Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Zahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Windpocken-Fälle angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 24 Fälle gemeldet, in 2018 waren es 14. Das teilte die AOK NORDWEST nun auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit. „Windpocken gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. Daher raten wir dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Salben und Lotionen können helfen

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Die erste sogenannte Varizellen-Impfung für Kinder wird von der STIKO im Alter von elf bis 14 Monaten empfohlen – die Zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Schneider. Eine Impfung kann nachgeholt werden.

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Auslöser für Windpocken ist das sogenannte Varizellen-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird. Die Ansteckungsgefahr beginnt einen Tag, bevor der Hautausschlag auftritt, und endet, wenn die Bläschen austrocknen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung äußert sich die Infektion in Form von Kopf-, Rücken- oder Gliederschmerzen und Fieber. Ein bis zwei Tage später treten linsengroße rote Flecken auf der Haut auf. Trotz des Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen. Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz.

Einen Überblick über wichtige Fakten zum Impfschutz und eine Hilfestellung bei der Entscheidung „Impfen ja oder nein“ gibt es im Internet unter aok.de/nw, Rubrik Leistungen Services > Leistungen von A bis Z.