Bad Berleburg. Die CDU fordert per Antrag eine komplett neue städtische KAG-Satzung und eine Reduzierung der bislang festgelegten Beitragssätze für Anlieger.
Die umstrittenen Straßenausbau-Beiträge nach NRW-Kommunalabgabengesetz (KAG) sind nächste Woche Thema in der Bad Berleburger Kommunalpolitik: Die Stadtverwaltung möchte eine Richtlinie des Landes NRW „über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbau-Maßnahmen“ an den Start bringen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass das Land künftig die Hälfte jener Beiträge übernimmt, die bei einem Straßenausbau von den Anliegern zu zahlen sind.
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Unterdessen fordert die CDU in einem Antrag, zunächst auf städtischer Ebene eine komplett neue KAG-Satzung zu erarbeiten, die bislang festgelegten Beitragssätze für die Anlieger zu reduzieren und auch gesetzliche Änderungen etwa bei Eckgrundstücken oder Beitragsstundungen zu berücksichtigen.
CDU fordert einheitliche Lösung für den Altkreis
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Bislang liegen die Sätze für Anlieger-Beiträge bei 80 Prozent für Anliegerweg und Anliegerstraße, bei 60 Prozent für Sammel- und Hauptsammelstraßen sowie bei 40 Prozent für Hauptverbindungsstraßen. Anzustreben sei dabei eine einheitliche Lösung zumindest in allen drei Kommunen des Altkreises Wittgenstein, so CDU-Fraktionschef Eberhard Friedrich, idealerweise möglichst kreisweit. Zum Vergleich: In Erndtebrück liegen die Werte je nach Straßen-Bestandteil wie Fahrbahn oder Gehweg bei maximal 70, 65 und 70 Prozent, in Bad Laasphe für alle drei Kategorien bei maximal 60 Prozent.
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Laut der städtischen Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung soll künftig für eine Landesförderung zunächst der Gesamtaufwand einer Straßenbau-Maßnahme ermittelt werden. Für den jeweiligen Anteil der Beitragspflichtigen ist dann ein Förderantrag einzureichen, auf den hin das Land NRW 50 Prozent des Anteils finanziert. Die Anlieger erhalten Beitragsbescheide.
Moltkestraße: Förderung noch möglich
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Für den bereits 2018 politisch beschlossenen, aber noch nicht ausgeführten Ausbau der Moltkestraße wäre laut Stadt noch eine Förderung ausnahmsweise möglich – nicht aber für die bereits ausgeführten Maßnahmen an den städtischen Straßen Mühlwiese, Berlebach, Am Breitenbach, Auf der Osterwiese, Corneliusweg und Am Burgfeld, bei denen die Beiträge bereits rechtswirksam gezahlt worden seien.