Bad Berleburg. Anwohner kämpfen weiter für eine Verschiebung des Ausbaus nach KAG. Auch Politiker bremsen Maßnahmen-Start aus. Entscheidung liegt nun beim Rat.

Wird die Moltkestraße in der Bad Berleburger Kernstadt noch in diesem Jahr ausgebaut und werden Anwohner über KAG-Beiträge an der Finanzierung beteiligt? Die Stadtverordneten-Versammlung hat es im April 2018 jedenfalls so beschlossen. Doch es regt sich weiter Widerstand – bei den Anwohnern, aber auch in der Bad Berleburger Politik.

In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt am 12. Februar 2019 hatte sich bereits eine Mehrheit der Politiker dafür ausgesprochen, den Straßenausbau Moltkestraße bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung auf NRW-Landesebene zurückzustellen.

Beschwerdeführer erhalten Antwort

Jetzt hatte derselbe Ausschuss eine Anregung und eine Beschwerde zweier Anwohner der Moltke­straße auf der Tagesordnung, die genau dies ebenfalls von der Stadtverwaltung fordern – in der Hoffnung, dass es schon bald keine KAG-Beiträge in der bisherigen Form mehr gebe.

Forderung: Aktuelle Ausbau-Pläne nochmals prüfen

Anwohner Bernd Schneider erklärt in seiner Beschwerde, dass die Oberfläche der Moltkestraße noch „eine Restlaufzeit von zehn bis 15 Jahren“ habe.

Und Anwohner Karl-Heinz Dörr regt bei der Stadt an: „Prüfen Sie, ober die Straßenbau-Maßnahme im geplanten Umfang wirtschaftlich notwendig ist.“

Anregung und Beschwerde hatte die Stadtverordneten-Versammlung in ihrer Februar-Sitzung zum Thema Straßenausbau-Beitrag Moltkestraße von Ende Januar einstimmig an den Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt verwiesen. Der hatte nun formal nur zu entscheiden, dass die Stadtverwaltung Erläuterungen zum aktuellen Sachstand des Verfahrens den Beschwerdeführern schriftlich mitteilt.

Stadtverordnete können Beschluss nur selbst aufheben

Keine KAG-Beiträge mehr – dieses Ziel verfolgen auch die Politiker in der Bad Berleburger Stadtverordneten-Versammlung mit ei­ner Resolution vom vergangenen Oktober an den NRW-Landtag, in der „eine schnellstmögliche Abschaffung des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gefordert“ wird – unter „der Bedingung, dass die Finanzierung über eine geordnete zweckgebundene Schlüsselzuweisung des Landes erfolgt, welche den Flächenansatz berücksichtigt und den bisherigen Anteil der Anlieger abdeckt“. Bekanntlich plant die CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf lediglich eine „Modernisierung“ des Gesetzes.

Den erwähnten Beschluss vom April 2018 zum Ausbau der Moltkestraße können die Stadtverordneten allerdings nur selbst wieder aufheben. Ob sie das tun, ist offen.

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