Bad Laasphe. Mit Schikane und Willkür hat das nichts zu tun, rechtfertigt die Stadtverwaltung ihr Vorgehen am Osterwochenende.

Die Stadt Bad Laasphe ist in Sozialen Netzwerken wie Facebook in die Kritik geraten, weil sie im Zuge der Corona-Pandemie schon vor den Osterfeiertagen Wander- und Raststationen im Stadtgebiet mit Flatterband und Hinweisschildern gesperrt hat.

Die Stadt schreibt nun in einer Pressemitteilung: Dass es sich „keineswegs um eine willkürliche Schikane handelt, sondern um eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutze der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher, die derzeit in der Natur rund um die Lahnstadt unterwegs sind“. Und weiter heißt es: „Spätestens die von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass dieser Schritt wichtig und richtig war. Denn während der Kontrollfahrten - die das Ordnungsamt zusammen mit Kollegen des städtischen Bauhofs durchführte - wurden gerade an den genannten Wander- und Raststationen vermehrt Menschenansammlungen vorgefunden. Dass die Magnetpunkte gerne angelaufen werden und zum Verweilen einladen, bestätigen auch viele Wanderer.“

90 Verwarnungen an Ostern

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Größtenteils seien es zwar Familien- oder Zweiergruppen gewesen, die sich an bzw. neben den abgesperrten Wander- und Raststationen niederließen. Das Ordnungsamt der Stadt Bad Laasphe habe aber unter Mithilfe der Polizei auch Versammlungen aufgelöst und insgesamt an den Ostertagen rund 90 Personen verwarnt.

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„Dass das Ordnungsamt diese Kontrollen durchführte, störte die Mehrheit der angetroffenen Personen offenkundig nicht - eher im Gegenteil: Gespräche zeigten, dass die Präsenz in der Öffentlichkeit begrüßt wird, da sie für Sicherheit sorgt. Auch für die Sperrungen der Anlagen brachten die Personen der Stadtverwaltung bisher viel Verständnis entgegen“, kontert die Stadt die Kritiker.

Dass die Sperrungen mit Hinweisen auf eine mögliche Geldbuße von bis zu 200 Euro versehen waren , solle „alle Freizeitaktivisten einfach nur darauf hinweisen, dass ein Verstoß Rechtsfolgen hat“, so die Stadt Bad Laasphe.

Rechtliche Grundlage

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Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme sei die Coronaschutzverordnung und der damit in Verbindung stehende Bußgeldkatalog, welche das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) erlassen habe, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren.

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Die Stadtverwaltung ist angehalten, die vom Land NRW vorgeschriebenen Gesetze, umzusetzen und hat deshalb die Sperrungen der genannten Plätze nach intensiven Beratungen veranlasst. Festzuhalten ist jedoch, dass lediglich Bänke bzw. Unterstände an solch neuralgischen Punkten gesperrt wurden, wo mehrere Personen gleichzeitig Platz finden können und die Infrastruktur zum längeren Verweilen einlädt. Einzelne Ruhebänke sind nicht gesperrt und bleiben auch künftig benutzbar, um Spaziergängern und Wanderern weiterhin die Möglichkeit von Pausen zu geben.

„Corona ist eine Ausnahmesituation, das merken wir momentan alle. Nur wenn wir uns gemeinsam an die Regeln halten, werden diese gelockert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden festgestellt haben, dass im ganzen Stadtgebiet an den verschiedensten Orten „Corona“-Schilder angebracht worden sind. Diese weisen auf die gesetzlichen Regelungen hin. Bitte beachten Sie diese, denn ein Bußgeld zahlt keiner gerne und die Gesundheit eines jeden geht vor“, wird der Bürgermeister Dr. Torsten Spillmann in der Mitteilung der Stadt zitiert.