Wittgenstein. Die Arbeitslosigkeit in Wittgenstein hat sich verringert, die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt ist noch nicht abzusehen

Die Arbeitslosigkeit in Wittgenstein und auch im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein hat sich von Februar auf März verringert - das spiegele jedoch nicht die derzeitige Realität auf dem Arbeitsmarkt wieder, macht Daniela Tomczak, Leiterin der Siegener Arbeitsagentur, deutlich. „Wir werden voraussichtlich erst ab April realistisch bilanzieren können, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie hat“, ergänzt sie.

Denn der Stichtag, an dem die Daten für den Berichtsmonat März erhoben wurden, war der 12.3. Das war vier Tage, bevor die Ausbreitung des Virus und in der Folge die Maßnahmen der Politik die wirtschaftlichen Aktivitäten stark eingeschränkt haben. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat massive Auswirkungen auf die heimischen Betriebe. Mit dem Instrument Kurzarbeitergeld können Arbeits- und Entgeltausfall im Betrieb zum Teil ausgeglichen und Arbeitslosigkeit verhindert werden.

22 weniger Arbeitslose als 2019

Im Geschäftsstellenbereich Bad Berleburg hat sich die Quote um 45 auf 720 Personen verringert. Das waren 22 Arbeitslose weniger als noch vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im März 3,1 Prozent (2019: 3,2 Prozent). Dabei meldeten sich 145 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, drei weniger als vor einem Jahr. Gleichzeitig beendeten 194 Personen ihre Arbeitslosigkeit (25 mehr).

Seit Jahresbeginn gab es insgesamt 486 Arbeitslosmeldungen, teilt die Agentur für Arbeit mit. Dies sei ein Minus von 4 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dem gegenüber stehen 520 Abmeldungen von Arbeitslosen (45 mehr). Der Bestand an Arbeitsstellen ist im März um 16 Stellen auf 270 gestiegen -im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 46 Arbeitsstellen weniger.

59 neue Arbeitsstellen

Arbeitgeber meldeten im März 59 neue Arbeitsstellen, fünf mehr als vor einem Jahr. Seit Januar gingen 166 Arbeitsstellen ein, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das ein Zuwachs von 25.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt seien aktuell schwer abzuschätzen. „Die Schulen sind geschlossen und viele Betriebe befinden sich in einer unsicheren Lage. Das wird sich sicherlich auf den Abschluss neuer Ausbildungsverträge im Sommer auswirken. Aber auch hier werden wir voraussichtlich erst ab dem kommenden Monat erste Anzeichen in der Statistik sehen“, ergänzt Tomczak ihre Einschätzung der aktuellen Situation.

Mehr Kurzarbeiter als in Finanzkrise

„Was sich in unserer täglichen Arbeit schon ganz deutlich abzeichnet ist, dass die Beratungsanfragen der Unternehmen zu Kurzarbeit deutlich steigen und wir aktuell vor einer neuen Herausforderung stehen. Die Zahl der Kurzarbeiter wird in der aktuellen Situation in der Spitze erheblich höher ausfallen als vor 12 Jahren in der Finanzkrise. Damals war hauptsächlich die Industrie von der Kurzarbeit betroffen, heute bleiben zusätzlich auch viele gastronomische Betriebe und Geschäfte geschlossen“, so die Siegener Agenturleiterin­­­­­ Tomczak.

Unternehmen in Siegen-Wittgenstein begegnen den Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell mit einer verstärkten Anzeige von Kurzarbeit. Ähnlich wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 versuchen Unternehmen, mit dem Instrument Kurzarbeitergeld Beschäftigte zu halten und somit Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Herausfordernde Situtation

Aktuell stellt sich die Situation jedoch um ein vielfaches herausfordernder dar: „Wir erleben eine Mischung aus Virus, Strukturwandel und Krise. War damals vor allem die Industrie von der krisenhaften Entwicklung betroffen, erkennen wir heute Meldungen von Kurzarbeit in nahezu allen Branchen: der Gastronomie- und Tourismusbereich meldet ebenso Kurzarbeit wie Friseurstudios oder Automobilzulieferer“, erklärt Daniela Tomczak. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Kurzarbeiter in der Spitze erheblich höher ausfallen wird als vor 12 Jahren. Eine stabile Datenbasis liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Planen Betriebe Kurzarbeit, so müssen sie dies zunächst bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne eine entsprechende Anzeige ist später keine Zahlung möglich. Tritt die Kurzarbeit tatsächliche ein, kann der Betrieb innerhalb von drei Monaten die erforderliche Abrechnungsliste einreichen.

Schnelle und unbürokratische Bearbeitung

„Erst nach der Abrechnung haben wir endgültige Daten dazu, wie viele Personen genau von Kurzarbeit betroffen waren. Für den März sind bis vergangen Freitag für den Agenturbezirk Siegen ca. 4.600 Anzeigen zu Kurzarbeit eingegangen, die teils schon geprüft und erfasst sind, teils aber eben noch nicht“, erörtert Tomczak.

„An erster Stelle steht für uns die schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Anträge – denn die Leistungsauszahlung hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund haben wir das zur Bearbeitung eingesetzte Personal vervielfacht: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sind eine Pflichtleistung. Wer einen Anspruch hat, erhält diese Leistung“, verspricht sie.