Bad Berleburg. Die Stadt hat bereits am Wochenende einen Erlass des Landes NRW umgesetzt. Das Rathaus bleibt geöffnet – aber nur für dringende Fälle.
Alle öffentlichen Veranstaltungen – unabhängig von der Zahl der zu erwartenden Personen – sind ab sofort in Bad Berleburg untersagt. Eine entsprechende Verfügung ist am Samstag durch Bürgermeister Bernd Fuhrmann nach einer Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse Bad Berleburg erlassen worden. Bei Verstößen drohen Freiheits- oder Geldstrafen.
Nur wenige Ausnahmen
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Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Freitag in einem Erlass deutlich gemacht, dass hiervon nur Veranstaltungen ausgenommen sind, die notwendig sind, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten.
Dringende Empfehlung: Auch private Veranstaltungen absagen
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Aufgrund „zahlreicher besorgter Nachfragen“ empfiehlt die Stadt Bad Berleburg dringend die Absage von Veranstaltungen auch für den privaten Bereich, zum Beispiel Geburtstagsfeiern. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus „massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich“. Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden.
Bürgermeister: „Maßnahmen schmerzlich, aber umgehend notwendig“
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„Die Maßnahmen sind sicherlich schmerzlich, aber jetzt auch umgehend notwendig, um der weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken“, erklärt Bürgermeister Bernd Fuhrmann. „Wir müssen Zeit gewinnen, damit unser Gesundheitssystem diese zusätzlichen Belastungen weiterhin stemmen kann. Mein Dank gilt allen, die an der Umsetzung mitwirken, insbesondere natürlich im Gesundheitsbereich. Es ist beeindruckend, wie groß die Solidarität in unserer Stadt der Dörfer ist: Das reicht vom Verständnis für abgesagte Veranstaltungen und andere Einschränkungen bis zum persönlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe.“
Alle öffentlichen Einrichtungen gesperrt – bis auf Rathaus und Tourist-Info
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Außerdem bleiben alle öffentlichen Einrichtungen wie die Stadtbücherei, das Rothaarbad, die städtischen Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser gesperrt. Die Dienststellen im Rathaus sowie die Tourist-Info im Bürgerhaus am Markt öffnen weiterhin als wichtige Anlaufstellen. Diese sollen aber nur in dringenden Fällen aufgesucht werden, so der Beigeordnete Volker Sonneborn: „Wenn möglich, sollten Anfragen an uns im Moment per Telefon oder E-Mail gestellt werden. Vieles lässt sich auch auf diesem Weg schon klären.“ Sollte ein persönlicher Termin notwendig sein, bittet die Stadt darum, die jeweiligen Mitarbeiter zunächst telefonisch zu kontaktieren. Die Zentrale des Rathauses ist über die Rufnummer 02751/923-0 erreichbar, ein Verzeichnis aller Mitarbeiter und Telefonnummern ist im Internet auf www.bad-berleburg.de zu finden.
Schulen: Montag und Dienstag noch Notbetreuung
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Die aktuellen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales konkretisieren außerdem die Schließung von Schulen und Kitas ab kommenden Montag. An den Schulen wird Montag und Dienstag eine Notbetreuung sichergestellt, falls Eltern bislang keine anderweitige Betreuung organisieren konnten. Ab Mittwoch, 18. März, werden Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 6 betreut, wenn ihre Eltern an besonders wichtigen Stellen beschäftigt sind.
Eltern mit Beschäftigung an wichtigen Stellen: Bescheinigung via Internet
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Laut Ministerium zählen dazu insbesondere „alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen“. Die betroffenen Eltern, die keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, müssen eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers für beide Elternteile vorlegen. Eine Vorlage hierfür wird bis Montagmorgen auf der städtischen Internetseite online gestellt.
Kitas: Schließung bereits ab Montag – ohne Übergangszeit
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Für Kitas gilt die Schließung laut Ministerium bereits ab Montag ohne Übergangszeit. Eine Betreuung soll auch hier für Eltern gewährleistet sein, die an den oben genannten Stellen tätig sind. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte in einer am Freitagabend veröffentlichten Pressemitteilung allerdings erklärt, dass alle Kitas in Siegen-Wittgenstein noch am Montag für eine Notbetreuung geöffnet bleiben. Am Montag werden die Jugendämter des Kreises Siegen-Wittgenstein sowie der Stadt Siegen über die weitere Vorgehensweise beraten.
Pflege-Einrichtungen und Krankenhaus: Besuche auf Nötigste beschränken
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Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat außerdem erlassen, dass Besuche in Pflege-Einrichtungen und Krankenhäusern auf das Notwendigste beschränkt werden sollen: Für Pflege-Einrichtungen bedeutet dies je Bewohner und Bewohnerin auf eine Person pro Tag und maximal eine Stunde. Besuche sollen künftig auf dem Zimmer und nicht in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Besucher und Mitarbeiter werden registriert, Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet laut Robert-Koch-Institut aufgehalten haben, dürfen die ersten 14 Tage nach ihrer Rückkehr keine Pflege-Einrichtung betreten.
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Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Es wird darum gebeten, die Frage der Notwendigkeit möglichst online oder telefonisch mit der jeweiligen Pflege-Einrichtung zu klären.
Die Stadt Bad Berleburg wird bis auf Weiteres täglich um etwa 15 Uhr per Pressemitteilung, Internet-Seite, Facebook und Telegram über aktuelle Entwicklungen informieren. Das hat der Stab für außergewöhnliche Entwicklungen in seiner Sitzung am heutigen Sonntag beschlossen.