Bad Berleburg. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte den Angeklagten zu einer hohen Geldstrafe. Der Arbeitgeber der Beschimpften hatte zur Anzeige geraten.

Aussage gegen Aussage hatte es am Dienstagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg gestanden. Nach langer Diskussion verurteilte Richter Torsten Hoffmann einen 59-jährigen Bad Berleburger zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro – wegen Beleidigung.

Im Zuge eines Wortgefechts soll der Angeklagte eine 21-jährige Paketzustellerin im August vergangenen Jahres mit den Worten „Postboten sind eh alle nur Idioten!“ in ihrer Ehre verletzt haben. Zu der Ausein­andersetzung sei es gekommen, als die Zustellerin ein Paket an den 59-jährigen habe ausliefern wollen.

Beängstigende Situation

Paketdienst verhängt Postsperre

Zu weiteren Streitereien wird es zwischen dem 59-Jährigen aus Bad Berleburg und der Postbotin wohl vorerst nicht mehr kommen.

Denn: Der Paketdienst verhängte gegen den Angeklagten eine Postsperre – das heißt, seine Bestellungen werden ihn künftig nicht mehr erreichen und auf direktem Wege zum Absender zurückgeschickt.

„Ich habe im Internet ein Ersatzteil für mein Fahrzeug bestellt. Der Anbieter hatte mich gebeten, den Inhalt des Pakets zu überprüfen, wenn es ankommt. Erst danach sollte ich unterschreiben. Diese Anweisungen habe ich befolgt. Daraufhin ist es zu einem Streit zwischen mir und der Postbotin gekommen – aber den besagten Satz habe ich nie gesagt“, so der Angeklagte vor Gericht zu seiner Verteidigung.

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Laut Zeugenaussage der Botin sei das Handeln des Mannes zum einen Unrecht, aber auch beängstigend gewesen: „Unsere Kunden dürfen die Pakete erst öffnen, wenn sie unterschrieben haben – es sei denn, es liegt bei der Zentrale ein Schreiben vor. Das war aber nicht der Fall. Trotzdem hat der Mann mir das Paket aus der Hand gerissen und es direkt mit einem Messer geöffnet. Die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und mir wurde schnell ziemlich laut. Ich habe mich beleidigt gefühlt und gleichzeitig ziemlich unwohl, weil er ein Messer in der Hand hatte“, erinnert sich die Zeugin.

Angeklagter schon einmal aufgefallen

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Nach dem Vorfall habe die junge Frau die Situation ihrer Dienststelle geschildert. Dort sei ihr dazu geraten worden, den Angeklagten anzuzeigen, denn: Vor einiger Zeit habe es bereits einen ähnlichen Vorfall mit dem heute 59-Jährigen gegeben. Auch in diesem Fall hatte er sich vor Gericht wegen Beleidigung verantworten müssen. Dieses Verfahren wurde unter der Auflage einer Geldbuße schließlich eingestellt.

Auch im aktuellen Verfahren hatte Richter Torsten Hoffmann eine Einstellung unter Auflagen zunächst ernsthaft in Betracht gezogen – für den Angeklagten dieses Mal jedoch keine Lösung: „Ich habe nicht umsonst Gegenanzeige erstattet. Ich habe die Frau nicht beleidigt.“

Richter: Glaubwürdige Zeugin

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Trotzdem: Das Gericht hegte keine Zweifel daran, dass der Mann auf der Anklagebank sich der Beleidigung schuldig gemacht hatte. „Sie hat keine Gründe, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen“, bewertete Richter Hoffmann die Aussage der 21-jährigen Zeugin als glaubwürdig.