Bad Berleburg. . Der drogen- und alkoholkranke Angeklagte (23) saß bis März 2018 noch im Gefängnis. In seinem Rausch hatte er Bier über den Polizeiwagen gekippt.
Wegen Beleidigung in zwei Fällen wurde ein 23-jähriger Berleburger vom Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Haftstrafe von drei Monaten und zwei Wochen verurteilt.
Der Angeklagte soll im Oktober vergangen Jahres im Berleburger Stadtpark zuerst einen 18-Jährigen, dann die Polizei beleidigt haben. Zu den Vorwürfen wollte sich der junge Mann am Dienstagvormittag auf der Anklagebank vorerst nicht äußern, so dass Richter Torsten Hoffmann die geladenen Zeugen verhören musste.
Die Zeugen
Der 18-Jährige, der sich von dem Angeklagten verbal beleidigt gefühlt hatte, schilderte den Ablauf der Auseinandersetzung wie folgt: Seine Freundin sei im Stadtpark gewesen, er in einem Gebäude in unmittelbarer Nähe. Als seine Freundin ihn angerufen und ihm mitgeteilt habe, dass sie sich von einer Gruppe Jugendlicher verbal provoziert gefühlt haben soll, habe er sich auf den Weg zu seiner Freundin gemacht. Dort angekommen habe er den Angeklagten zur Rede gestellt und ihn gebeten, seine Freundin in Ruhe zu lassen. Daraufhin sei eine verbale Auseinandersetzung entstanden. Die Freundin des 18-Jährigen habe versucht, die Situation zu schlichten und habe letztlich ihren Freund überreden können, den Stadtpark zu verlassen. Als sie fortgingen habe der Angeklagte den 18-Jährigen beleidigt, die Freundin will sogar ein Messer in der Hand des Angeklagten gesehen haben. Auf einem Parkplatz in der Nähe des Stadtparks haben sie schließlich die Polizei alarmiert.
Eine geladene Polizeibeamtin erzählte, wie sie den jungen Angeklagten vor Ort wahrgenommen hatte: „Er war sehr aufbrausend und ungehalten, dazu alkoholisiert.“ Ein Messer wollen die Polizeibeamten jedoch nicht bei dem Angeklagten gefunden haben. Laut Zeugenaussage der Polizistin soll der Angeklagte sie und ihre Kollegen mehrfach beleidigt und zuletzt sogar Bier über den Streifenwagen gekippt haben. Schließlich hatten die Beamten den Angeklagten in Gewahrsam genommen.
Das Geständnis
„Normal bin ich gar nicht so“, brach der 23-jährige Angeklagte vor Gericht sein Schweigen und räumte seine Tat ein. Sein Vorstrafenregister ist lang: Bedrohung, Diebstahl, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz. Die letzte Haftstrafe hatte der Angeklagte bis März 2018 verbüßt.
„Da habe ich null Verständnis für. Das ist Kindergarten“, wies Oberamtsanwältin Hippenstiel den Angeklagten auf die Tat im Stadtpark hin.
Die Bewährungshilfe
Der 23-Jährige, der weder Schulabschluss noch Ausbildung hat, habe laut seiner Bewährungshelferin „Höhen und Tiefen“. Solange der Angeklagte keine Arbeit hat und Alkohol oder Drogen konsumiert, könne er kein straffreies Leben führen. Deswegen soll er Termine bei einer Suchtberatung nachgehen. Dem sei der Angeklagte jedoch noch nicht nachgekommen.
„Ich habe viel Mist gebaut. Ich brauche einen strukturierten Tagesablauf und werde auch zur Suchtberatung gehen, sollte ich eine Bewährungsstrafe bekommen“, so der Angeklagte.
Doch Richter Hoffmann war sich sicher, dass eine Bewährungsstrafe wohl keinen Sinn ergeben würde: „Ihr Wunsch nach einem strukturierten Tagesablauf hat bisher leider nur in der JVA geklappt.“
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