Bad Berleburg. . Streitigkeiten in der Berleburger Stadtpark-Szene landen regelmäßig vor Gericht. 48-Jähriger sitzt bereits seit März in der JVA Attendorn.

Sie sind im Stadtbild bekannt. Anzutreffen mal mit, mal ohne Bierdose, manchmal offensichtlich mehr als angeheitert. Auch in Polizei- und Justizkreisen sind diese Männer und zumindest eine Frau keineswegs unbekannt. Am Dienstag mussten sich dieses Mal zwei Männer vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten, da sie eine Anklage wegen Beleidigung kassiert hatten.

Kurzen Prozess im wahrsten Sinne machte Richter Torsten Hoffmann mit dem ersten Angeklagten, der erst gar nicht zur Hauptversammlung gekommen war: Er wird dieser Tage einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 15 Euro in der Post haben.

Berleburger sitzt seit März in der JVA Attendorn

Der zweite Angeklagte, ein 48-jähriger Berleburger, sitzt seit dem 30. März in der JVA Attendorn. Ein Blick auf seine Vorstrafen verrät: Er kennt sich mit dem Leben hinter Gittern aus. Seit dem ersten Registereintrag aus dem Jahr 1987 setzt sich die Serie der Straftaten und Gefängnisaufenthalte bis heute fort.

Das letzte Urteil – zehn Monate – kassierte der seit vielen Jahren Alkohol abhängige Mann am 24. Februar diesen Jahres. Genau drei Tage später begeht er wieder eine Straftat: Beleidigung. Ein Delikt, das bislang noch nicht in seinen Akten steht.

Opfer sei nicht ganz unschuldig

In dem vermeintlichen Opfer, einer End-Fünfzigerin, sieht der Angeklagte die eigentliche Urheberin der immer wieder aufkommenden Streitigkeiten innerhalb der Truppe. Die Frau hatte er als „verkommene Hure“ bezeichnet – sie zeigte ihn daraufhin an.

„Das stimmt ja alles“, gab der Angeklagte zu; „die terrorisiert ganz Berleburg, aber es ist immer wieder mein Knast. Wenn die nachts anruft und droht, da kann man doch wohl aus der Haut fahren?!“ so der 48-Jährige vor Gericht.

Gericht legt Angeklagtem einen Wohnungswechsel nahe

„Sie müssen die Konsequenzen selbst tragen“, betonte Judith Hippenstiel als Vertreterin der Staatsanwaltschaft; selbst wenn die Geschädigte nicht ganz unschuldig sei, so habe doch er die Straftat begangen.

Zwei Monate Haft ohne Bewährung hielt sie für angemessen. Der Forderung folgte Richter Hoffmann und riet dem Angeklagten, ernsthaft über einen Wohnungswechsel nachzudenken.

Angeklagter bekam Alkoholproblem nur zeitweise unter Kontrolle

Das empfiehlt auch Bewährungshelfer Reinhold Vater, der den Berleburger „seit Jahrzehnten“ kennt. Mit Hilfe der Suchtberatung, so der Bewährungshelfer, habe der Mann zeitweise sein Alkoholproblem im Griff gehabt, sei dann aber immer wieder ins alte Verhaltensmuster zurück gefallen. Deshalb riet auch Vater dringen dazu, den geplanten Wegzug von Bad Berleburg nach der Haftentlassung Anfang 2018 umzusetzen.

Das versprach dann auch der Verurteilte: „Ich habe daraus gelernt, jetzt heißt es für mich nur noch Fresse halten, wegziehen und Feierabend!“