Erndtebrück. . Der 29-jährige Erndtebrücker wird von dem Urteil überrascht. Der leidenschaftliche Kiffer hatte bis zu letzt nicht daran geglaubt.

Drei Monate Haft heißt es jetzt für einen 29-jährigen Erndtebrücker. Er musste sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Der Angeklagte soll im November vergangenen Jahres ein Ehepaar in Erndtebrück als „asoziales Alkoholiker-Pack“ beschimpft haben, als es zu einer Auseinandersetzung auf der Straße gekommen war. Zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft schwieg der Mann auf der Anklagebank.

Tathergang

Die Frau, die der Angeklagte beleidigt haben soll, war als Zeugin geladen und berichtete von der Auseinadersetzung aus ihrer Sicht: „Ich und mein Mann wollten gegen 18.30 Uhr mit unserem Hund Gassi gehen. Wir liefen auf der Straße, da sich dort kein Fußgängerüberweg befindet. Dann sahen wir, wie uns ein schnelles Auto entgegen kam und ich rief: „Hier ist 30!“. Daraufhin hielt das Auto an, der Fahrer und der Angeklagte, der als Beifahrer in dem Auto gesessen hatte, stiegen aus und es folgte eine Diskussion.“

Danach seien die zwei Männer wieder in das Auto eingestiegen, ein paar Meter weitergefahren und schließlich wieder stehen geblieben. Dann soll die Auseinandersetzung ihren Lauf genommen haben: Der 23-jährige Fahrer des Wagens soll die Eheleute beschuldigt haben, gegen sein Auto geschlagen zu haben. Das stimme aber nicht, beteuerten die Eheleute. Zuletzt sei die Beleidigung des Angeklagten gefallen. „Daraufhin haben wir die Polizei verständigt. So lassen wir uns nicht beleidigen“, erzählte der Mann in seiner Zeugenaussage verärgert.

Der Fahrer des Wagens, der ebenfalls als Zeuge geladen war, ist sich sicher, nicht zu schnell gefahren zu sein. Es sei eine 50er Zone gewesen und an die Geschwindigkeit habe er sich gehalten. Ein Polizeibeamter konnte in der Verhandlung jedoch versichern, dass die Straße eine 30er Zone ist. Das Gericht sah keine Gründe, die Aussagen des Ehepaares und die Anklageschrift anzuzweifeln – die kriminelle Vergangenheit des schweigenden Angeklagten und dessen Lebenseinstellung sprächen Bände.

Sozialprognose

Cordula Möllenbeck, seine Bewährungshelferin, gab dem Gericht einen tiefen Einblick, wie es um die Sozialprognose des Angeklagten steht: Der Vorbestrafte versäume Termine, nehme seine Bewährung nicht ernst, leide unter einem ernsten Alkohol- und Drogenproblem, dass mit psychischen Erkrankungen einhergehe und nehme keine Hilfe an. Er sei der Meinung, ein schönes Leben zu führen und wortwörtlich seinen Traum zu leben: „Ich habe schon im Kindergarten davon geträumt, zu kiffen. Mit 13 habe ich mir dann diesen Traum erfüllt“, soll der Angeklagte sich gegenüber Möllenbeck geäußert haben. Der 29- jährige Angeklagte, der keine Ausbildung hat, sei außerdem der Meinung, er müsse nicht arbeiten – das hätte er in seinem Leben schon genug getan.

„Die Grenze, seine Träume zu leben, endet da, wo andere verletzt oder beleidigt werden“, hielt Anklägerin Judith Hippenstiel in ihrem abschließenden Plädoyer fest und verwies auf die äußerst negative Sozialprognose des Angeklagten. Auch sein Verteidiger konnte nichts zu der Entlastung seines Mandanten beitragen.

Urteilsspruch

Der 29-jährige Drogenkranke sei sich sicher, dass er niemals in Haft komme. Er habe Kontakte und stehe über der Polizei. Auch von dieser Behauptung des Angeklagten berichtete Möllenbeck dem Gericht. Richter Torsten Hoffmann belehrte den Angeklagten allerdings eines Besseren und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe. Damit hatte der Mann auf der Anklagebank wohl nicht gerechnet, brach aus und fiel Richter Hoffmann ins Wort: „Ich habe keine Zeit für so eine Scheiße, machen sie schneller.“ Hoffmann beendete somit die Verhandlung kurz und knapp: „Sie sind bewährungsunfähig und nicht kooperativ.“