Bad Berleburg. Seit ihrer Ankunft in Deutschland 2016 wurde die Rumänin wiederholt wegen Diebstahls verurteilt. Es besteht der Verdacht auf Bandenkriminalität.
Weil sie ein Blasenpflaster und einen Ring im Wert von knapp 17 Euro stehlen wollte, muss die 33-jährige Angeklagte nun für drei Monate ins Gefängnis. Das scheinbar harte Urteil, das das Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagmorgen verhängt hat, wurde vor allem mit den vielen, einschlägigen Vorstrafen der zweifachen Mutter begründet. Denn: Seitdem die Frau im Jahr 2016 von Rumänien nach Deutschland gekommen ist, wurde sie schon vier Mal wegen Diebstahls verurteilt.
Der Vorwurf
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Im März dieses Jahres soll die Angeklagte in einem Berleburger Drogeriemarkt Blasenpflaster und einen Ring aus der Auslage entnommen und die Ware in ihrem BH und ihrer Unterhose versteckt haben. Das ist dem Personal jedoch aufgefallen, so dass der Diebstahl der 33-Jährigen rechtzeitig erkannt wurde. Auf die Frage von Richter Torsten Hoffmann, warum sie die Sachen stehlen wollte, ließ die Angeklagte über ihre Dolmetscherin ausrichten, dass sie zu dem Zeitpunkt kein Geld gehabt habe und die Pflaster für ihr Kind gebraucht habe. Der Ring sei für sie selbst gewesen. „Es tut mir sehr leid, was ich getan habe. Ich werde nicht mehr stehlen“, so die Angeklagte.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel konnte diesem Versprechen jedoch keinen Glauben schenken, sprach das Vorstrafenregister doch deutlich gegen die Angeklagte. „Ist Ihnen der Ernst Ihrer Lage überhaupt bewusst?“, fragte Hippenstiel und erinnerte sie daran, dass sie in der Vergangenheit nicht nur zur Geld-, sondern auch zu Bewährungsstrafen verurteilt worden war.
Die Vorstrafen
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Schon im Oktober 2016 wurde die Rumänin wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls verurteilt, weil sie mit zwei Komplizinnen Kosmetika und Elektroartikel im Wert von knapp 190 Euro in einem Berleburger Supermarkt gestohlen hatte. Später kamen weitere Fälle von gemeinschaftlichen Diebstahls hinzu, bei denen sie unter anderem Bettwäsche, Pistazien, Energy Drinks und Süßwaren gestohlen hatte. In einem Fall missachtete sie sogar ein bereits vorher ausgesprochenes Hausverbot.
Die Bewährungshilfe
Vor allem die sprachlichen Barrieren erschwerten eine ernsthafte Zusammenarbeit, so Bewährungshelferin Rebecca Kleinsorge. „Wir konnten bis jetzt noch nicht herausfinden, ob und inwieweit sie in bekannten rumänischen Strukturen steckt“, sagte Kleinsorge und deutete damit den Verdacht auf Bandenkriminalität an. Ein Deutschkurs sei dringend zu empfehlen.
Das Urteil
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„Eine positive Prognose ist überhaupt nicht ersichtlich“, so Richter Torsten Hoffmann in seiner Urteilsbegründung. Als die Angeklagte von ihrer Dolmetscherin erfuhr, dass das Gericht sie zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte, brach sie in Tränen aus: „Was mache ich mit meiner Tochter? Meine Tochter muss bei mir bleiben!“ Erst vor zwei Wochen hatte sie ihr zweites Kind zur Welt gebracht. „Auch dafür gibt es Lösungen“, versuchte Hoffmann zu beschwichtigen. „Zur Not können Sie Ihre Tochter mit in die JVA nehmen.“