Bad Berleburg. . Die zwei Frauen hatten in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Lennestadt gestohlen. Eine habe aus Geldnot gehandelt, da sie keine Sozialhilfe bekam.
- Angeklagte haben Wassermelonen, Süßigkeiten und Kleidung gestohlen
- Amtsgericht verhängt Geldstrafen von 1750 und 1800 Euro
- Eine Angeklagte habe aus finanzieller Not gehandelt
Teuer zu stehen kamen zwei Rumäninnen mehrere Diebstähle aus Supermärkten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte eine Angeklagte zu einer Geldbuße von 1750 Euro, eine andere in Abwesenheit mit drei Strafbefehlen in einem abgetrennten Verfahren zur Zahlung von 1800 Euro.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel warf den beiden Frauen vor, drei Mal in unterschiedlichen Supermärkten in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Lennestadt Diebstähle begangen zu haben. Unter anderem entwendeten sie Wassermelonen in einem Bad Berleburger Markt, sowie Süßigkeiten, Lebensmittel und Kleidung aus zwei Märkten in Lennestadt und Bad Laasphe. Das Diebesgut wurde in Taschen oder unter dem Rock aus dem Laden geschmuggelt oder vor dem Markt aus der Auslage gestohlen.
Finanziell „am Ende“ gewesen
Eine der Angeklagten war am Dienstagmorgen nicht zur Hauptverhandlung erschienen, da ihr Kind in Rumänien erkrankt war. Die andere, eine in Bad Berleburg lebende Frau, ließ über ihre Dolmetscherin ausrichten, dass sie die Diebstähle so begangen habe, wie sie aus der Anklageschrift zu entnehmen waren. Sie habe aus Geldnot gehandelt. Sie habe keine Sozialhilfe, Einkünfte, oder Unterstützung bekommen und sei finanziell „am Ende“ gewesen.
„Dann fahre ich auch nicht nach Rumänien und klaue dort“, gab Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel der Angeklagten zu bedenken. Sie verwies darauf, dass es Hilfsorganisationen gebe, bei denen man in solchen Fällen Unterstützung bekomme. Das Argument der Angeklagten, dass sie die deutsche Sprache nicht beherrsche, ließ Judith Hippenstiel nicht gelten: „Dann müssen Sie sich damit auseinandersetzen. Das ist Ihre Verantwortung!“, wandte sie sich an die Frau auf der Anklagebank. Sie machte ihr deutlich: „Beim nächsten Mal sperren wir Sie ein!“
Diesmal blieb es bei einer Geldstrafe. Strafmildernd wirkten sich das Geständnis aus und die Tatsache, dass die Frau bisher nicht vorbestraft war.