Bad Berleburg. . Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt die 55-Jährige zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe. Angeklagte neigt zu Straftaten, wenn sie Stress hat.
„Ich bin etwas ratlos“ – auch wenn die Angeklagte den ihr vorgeworfenen Diebstahl von Drogerieartikeln von knapp 20 Euro vor dem Amtsgericht Bad Berleburg sofort gestanden hatte, wusste Richter Torsten Hoffmann nicht so recht, wie es mit der 55-jährigen Frau aus einem Bad Berleburger Ortsteil weitergehen sollte.
Bereits 2011 hatte er die Dame auf der Anklagebank sitzen und sie auch damals wegen Diebstahls verurteilt. Und selbst das war nicht die Premiere: Am Dienstag saß sie bereits zum zehnten Mal wegen Diebstahls vor Gericht. „Es kommt zwar vor, dass Leute zehn Mal wegen Diebstahl angeklagt sind. Aber in der Regel sind das Menschen, die über keine Arbeit oder dergleichen verfügen“, kommentierte Hoffmann. Das war bei der Angeklagten gestern gänzlich anders: Sie verdiene gar nicht schlecht, stellten sie und auch Richter Torsten Hoffmann fest.
Angeklagte verdient genug Geld
„Es gibt keinen Grund, das weiß ich“, war auch die Angeklagte selbst ratlos und hatte keine Lösung anzubieten. „Ich weiß selbst, dass es so nicht weitergehen kann. Ich habe auch Angst vor einer Haftstrafe. Außer meinem Lebensgefährten weiß niemand aus der Familie von diesem Problem“, gestand sie dem Gericht mit zitternder Stimme. Richter Torsten Hoffmann und auch Oberamtsanwalt Schneider versuchten mit der Angeklagten gemeinsam eine Lösung des Problems herbeizuführen. Immer, wenn sie beruflich oder familiär Stress habe, neige sie dazu, Straftaten zu begehen, oder andere Dinge zu tun, die nicht in Ordnung seien, schilderte sie auf Nachfragen des Oberamtsanwaltes.
Dieser hatte schließlich in seinem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro beantragt. Die Geldstrafe müsse deutlich spürbar sein, plädierte er.
Richter verhängt Bewährungsstrafe
Richter Torsten Hoffmann verurteilte die Dame schließlich zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe. Nicht zuletzt, um ihr mit Hilfe eines Bewährungshelfers zu helfen, „sie in die richtige Spur zu bringen“. Denn seit der letzten Bewährungsstrafe war die Angeklagte rund sechs Jahre gar nicht mehr auffällig gewesen – aus Angst vor einer möglichen Inhaftierung. Dass diese Möglichkeit weiter besteht, sollte sie erneut stehlen, machte der Richter ihr deutlich. Außerdem muss die Frau 2400 Euro an den Hospizdienst der Diakonie bezahlen. „Ich hoffe, dass ich es schaffe“, wandte sich die Angeklagte, die ohne Verteidiger erschienen war, in ihrem letzten Wort an das Gericht.