Bad Berleburg. Auf „Shopping-Tour“ ohne zu bezahlen. Richter verurteilte die 19-Jährige zu einer Geldbuße von 800 Euro und die 18-Jährige zu 80 Sozialstunden.

Kosmetika, Kleidung, Deko-Artikel – diese „Shoppingtour“ endete für zwei Mädchen, eine von ihnen (19) aus Erndtebrück und die andere (18) aus Aue-Wingeshausen anders, als ursprünglich geplant – im Gerichtssaal im Amtsgericht Bad Berleburg. Die Mädchen mussten sich wegen gemeinschaftlichen Diebstahls sowie Beihilfe zum Diebstahl in insgesamt acht Fällen verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte die 19-Jährige zu einer Geldbuße in Höhe von 800 Euro und die 18-Jährige zu 80 Sozialstunden.

Tatvorwurf

Durch die geständige Einlassung der Angeklagten bestätigten sich die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten hatten Ende Dezember 2017 in Siegen und in Weidenau in insgesamt acht Kleidungsgeschäften, Drogeriemärkten und in Ein-Euro-Shops Waren im Wert von rund 368 Euro mitgehen lassen. Das Diebesgut versteckte das Duo in Plastiktüten - bis sie in einem Geschäft in Weidenau aufgeflogen sind. Die Polizei stellte dann nicht nur die geklauten Waren dieses Geschäfts sicher, sondern auch noch die von sieben weiteren. Die Erndtebrückerin musste sich wegen Diebstahls in allen acht Fällen, ihre Komplizin in fünf Fällen und in den anderen dreien wegen Beihilfe zum Diebstahl verantworten.

„Das ist schon eine Hausnummer. Das muss ja schon fast ein logistisches Problem gewesen sein, bei so vielen Taschen, die ihr schleppen musstet.“

Torsten Hoffmann, Amtsrichter

Die 18-Jährige wusste vor Gericht keine Erklärung für ihr Verhalten. Die 19-Jährige hingegen schon: „Kein Geld“, war ihre Antwort.

Dass Stehlen finanziell keinen Sinn ergibt, machte ihr Richter Hoffmann jetzt mit der Geldbuße von 800 Euro deutlich, die an das Rote Kreuz gehen soll: „Jetzt wird es teurer für Sie“ – teurer, als die Waren, die sie im Dezember 2017 geklaut hatte.

Vorstrafen

Das Duo ist kein unbeschriebenes Blatt: 2015 hatten beide eine ähnliche „Shoppingtour“ unternommen und Waren im Wert von rund 200 Euro gestohlen. 20 Sozialstunden mussten beide Angeklagte deswegen ableisten. „Das war offensichtlich zu wenig. Heute muss das Strafmaß einen erziehenden Charakter haben“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.

Die Angeklagten hatten am Tattag im Dezember 2017 knapp drei Stunden damit verbracht, Läden auszuräumen und waren sogar noch mit dem Bus nach Weidenau ins Einkaufszentrum gefahren. „Bei diesem stundenlangen Klauen ist schon erhöhte kriminelle Energie im Spiel“, waren sich Staatsanwaltschaft und Richter einig. Tanja Vollmer-Derichs von der Jugend-Gerichts-Hilfe war sich sicher, dass beide Mädchen langfristige pädagogische Hilfe benötigen, um ein straffreies Leben zu führen. Deshalb empfahl sie dem Gericht, beiden Mädchen eine Betreuung zuzuweisen. Dieser müssen sich jetzt die Angeklagten für ein Jahr unterziehen. Treten die 18- und die 19-Jährige nochmal strafrechtlich in Erscheinung, kann dies im Jugend-Arrest enden.