Bad Berleburg. . Vorbestrafter Berleburger wegen sechs Verfahren angeklagt. Amtsgericht erlässt Haftbefehl in Abwesenheit des Angeklagten.
Haftbefehl hat Amtsrichter Torsten Hoffmann am Dienstagmorgen gegen einen Bad Berleburger erlassen, der nicht als Angeklagter vor Gericht erschienen war. Zur Last gelegt werden dem vorbestraften und offenbar drogensüchtigen Mann mehrere Diebstähle. Insgesamt sechs Verfahren sollten im Amtsgericht verhandelt werden. Der Mann ist aber offenbar auch seit Monaten nicht an seiner Wohnanschrift gewesen. Das teilte ein Polizeibeamter mit, der vom Amtsgericht mit der Vorführung des Angeklagten beauftragt wurde.
Strafandrohung ist höher als ein Jahr
Wie Torsten Hoffmann einer Schülergruppe im Zuschauerraum des Gerichtssaals erläuterte, hätte es theoretisch auch die Möglichkeit eines Strafbefehls gegeben. In diesem Fall nehme das Gericht an, dass alles so stattgefunden habe, wie es aus der Anklageschrift hervorgehe – und fälle anschließend ein Urteil in Abwesenheit des Angeklagten. Doch dies sei nur bei Geldstrafen oder aber Bewährungs-Haftstrafen von maximal einem Jahr Dauer möglich. Im Fall des jetzt angeklagten Berleburgers ist die Strafandrohung höher. Deshalb erfolgte der Haftbefehl.
Wenn der Angeklagte jetzt von einer Polizeistreife aufgegriffen wird, wird er in ein Gefängnis gebracht. Von dort aus kann der Mann dann für eine erneute Gerichtsverhandlung vorgeführt werden.