Bad Berleburg. Die 45-Jährige aus Bad Berleburg kämpft seit 20 Jahren mit ihrer Alkoholsucht. Unter anderem hat sie Polizisten mit einer Bierflasche angegriffen.

Diebstahl in drei Fällen, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – für diese Vergehen unter erheblich verminderter Schuldfähigkeit erließ das Schöffengericht Bad Berleburg gegen eine 45-jährige ehemalige Bad Berleburgerin eine einjährige Haftstrafe. Der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann beantragte in seinem Urteil eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Polizisten mit Bierflasche attackiert

Die Angeklagte, die derweil im Raum Rietberg lebt, soll im August 2018 in einem Berleburger Drogeriemarkt diverse Artikel im Wert von 74 Euro gestohlen haben. Einen Monat später habe sie außerdem in der örtlichen katholischen Kirche Schriften und Gegenstände im Wert von rund 200 Euro entwendet, die dort zum Verkauf gestanden hatten.

Zu einem weiteren Diebstahl der Angeklagten soll es bereits im Juni gekommen sein: Der Frau wurde vorgeworfen, in einem Berleburger Supermarkt Zigaretten, Alkohol, eine Tasche und Katzenfutter gestohlen zu haben. Unmittelbar nachdem Verlassen des Geschäfts habe sie sich außerdem gegen Polizeibeamte verbal und körperlich gewehrt und schließlich eine Bierflasche nach ihnen geworfen, die vor den Füßen der Polizisten zu Bruch gegangen sein soll. Zuletzt warf das Schöffengericht der Frau auf der Anklagebank vor, sich unerlaubt in einer Berleburger Sozial-Einrichtung aufgehalten zu haben.

„Ich finde es selbst erschreckend, was ich hier höre. Es ist mir hochgradig peinlich. Ich erinnere mich wegen meines Alkoholkonsums nicht mehr genau an die Taten – aber es muss wohl so gewesen sein“, räumte die Angeklagte ihre Vergehen beschämt ein.

Alle Test-Ergebnisse bei zwei Promille

Nach ihrer eigenen Aussage habe sie die Taten immer „ohne Sinn und Verstand“ begangen. Die Gegenstände, die sie in der Kirche gestohlen hatte, seien anschließend direkt im Müll gelandet. Und das Katzenfutter habe sie auch ohne Vorwand genommen – denn sie besitze gar keine Katze.

Blutproben und Atemtests, von der Polizei bei all den Taten durchgeführt, ergaben alle einen Wert von rund zwei Promille – deswegen schrieb das Gericht der 45-Jährigen auch die verminderte Schuldfähigkeit zu. Polizeibeamte hatten die Angeklagte während ihrer Einsätze als apathisch, redselig, aggressiv, hyperaktiv, verwirrt und stark alkoholisiert beschrieben. Die einschlägig Vorbestrafte kämpft laut eigener Aussage seit 20 Jahren mit einem Alkoholproblem: Rund 200 Entgiftungen habe sie begonnen, aber nie erfolgreich abgeschlossen.

Sachverständiger Dr. Thomas Schlömer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hatte die Angeklagte Anfang des Jahres untersucht und ist sich sicher: „Ohne eine Behandlung gegen das Alkoholproblem wird die Angeklagte immer wieder rückfällig werden und Straftaten begehen.“ Hier bestehe eine Gefährlichkeitsprognose – für die Angeklagte selbst und für ihr Umfeld.

Auf Antrag des Gerichts wird die 45-Jährige eine Strafhaft umgehen können – dafür muss sie eine stationäre Therapie absolvieren, bei der ihr die Haftstrafe angerechnet wird. Schließt sie die Therapie erfolgreich ab, wird ihr der Rest der Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

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