Bad Berleburg/Braunschweig. Piloten sagen dieser Platz ist zu gefährlich. Wir haben mit Klinik-betreiber Vamed, dem Luftfahrtbundesamt und der Stadt gesprochen.
Der Klinik-Konzern Vamed will die Sicherheit für Piloten und Patienten von Rettungshubschraubern verbessern, die den Landeplatz am Bad Berleburger Krankenhaus anfliegen. „Die Prozesse sind angestoßen und wir führen Gespräche mit allen Beteiligten“, sagt Vamed-Sprecherin Antje Gröpl-Horchler. Der Klinik-Betreiber erfüllt damit auch die klare Vorgabe, eventuelle Missstände zu beseitigen, wie es das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Anfrage der Redaktion erläutert.
Für eine Übergangszeit hat die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Berleburg ihre Unterstützung bei der Absicherung und Ausleuchtung von alternativen Landeplätzen zugesichert, erklärt die Sprecherin der Stadt Bad Berleburg, Steffi Treude.
Aktuell gibt es eine Genehmigung für den Platz an der Vamed Akutklinik, auch wenn Piloten der Johanniter Luftrettung aus Gießen ihn wegen der engen Bebauung für zu gefährlich halten und ihre Einschätzung auch schriftlich weiter gegeben haben.
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Auf Nachfrage erläutert das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig dazu, dass es die Aufsicht über die Luftrettungsunternehmen, „nicht aber die Aufsicht über den Zustand der PIS Landestellen“ führt. PIS steht für den englischen Begriff Public Interest Site. Eine Meldung der Luftfahrtunternehmen über den Zustand von Landestellen im öffentlichen Interesse sei im Grundsatz nicht notwendig. Letztlich liege die Verantwortung, ob eine PIS angeflogen werde, immer beim Piloten des jeweiligen Luftrettungsunternehmens. „Dies schließt allerdings nicht aus, dass wir im Rahmen der Gefahrenabwehr durchaus Nutzungsuntersagungen aussprechen könnten, sollte dies, nach sorgfältiger Prüfung, erforderlich werden“, so Cornelia Cramer vom Luftfahrt-Bundesamt.
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Cramer erläutert weiter: „Bei der Hubschrauberlandeselle am Vamed-Klinikum in Bad Berleburg handelt es sich um eine offizielle PIS, welche in der aktuellen - und durch das LBA veröffentlichten- PIS-Masterliste aufgeführt ist. Diese PIS ist baulich nach den derzeit gültigen Vorgaben [...] angepasst und in den jeweiligen PIS-Genehmigungen der Luftrettungsunternehmen enthalten. [...] Das LBA prüft allerdings in dieser Thematik die rechtlichen Vorgaben im allgemeinen, die ein Luftrettungsunternehmen zu erfüllen hat, nicht die einzelnen PIS an jedem Krankenhaus. Sollten diese Vorgaben erfüllt sein, bescheidet das LBA dies dem Luftrettungsunternehmen in Form einer PIS-Genehmigung.
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Neben den anfliegenden Hubschrauberbesatzungen und deren Unternehmen sind aber auch die Kliniken verantwortlich: „Werden aber im PIS-Flugbetreib Abweichungen bzw. Diskrepanzen festgestellt, so wird dies einerseits unter den Luftrettungsunternehmen in der Arbeitsgemeinschaft PIS (AG-PIS) kommuniziert und andererseits das Krankenhaus in die Pflicht genommen, diese Diskrepanzen zu beseitigen, um in der Konsequenz den Flugbetrieb nicht einzustellen zu müssen. In dem vorliegenden Fall hatte das LBA bislang noch keine Kenntnis, da alle gesetzlichen Vorgaben/Anforderungen erfüllt sind.“
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Ins Rollen kamen die Prozesse durch die Berichterstattung in dieser Zeitung, nachdem Markus Ortner von der Johanniter Luftrettung aus Gießen deutlich gemacht hat: „Wir werden diesen Platz gar nicht mehr anfliegen.“ Hintergrund ist die enge Bebauungssituation des Heliports mitten in einem Wohngebiet nahe der Vamed-Klinik. Die Piloten der Rettungshubschrauber tragen aber die Verantwortung für alle Schäden, die bei Starts und Landungen zum Beispiel durch die Luftströme entstehen können.