Bad Laasphe. Lette (65) musste sich vor Amtsgericht Bad Berleburg verantworten, weil er eine Straßenlaterne in Hesselbach umgefahren haben soll.
1800 Kilometer hatte ein 65-jähriger Lette auf sich genommen, um als Angeklagter vor dem Amtsgericht Bad Berleburg auszusagen und seine Unschuld zu beweisen. Er musste sich wegen Unfallflucht verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Im Gegenzug musste dieser eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro bar und vor Ort zahlen.
Der angeklagte Berufskraftfahrer soll im März dieses Jahres mit seinem Lkw in Hesselbach eine Laterne umgefahren haben und anschließend vom Unfallort geflüchtet sein.
Fahrer beteuert seine Unschuld
Auch interessant
„Ich habe gesehen, dass die Laterne umgeknickt war. Ich weiß, dass ich, wenn ich beteiligt an einem Unfall bin, nicht einfach wegfahren darf. Ich war das nicht, das ist schon vorher passiert“, beteuerte der 65-Jährige, der seit 43 Jahren als Berufskraftfahrer durch die Welt reist, seine Unschuld.
Auch interessant
Da er sich an einer Engstelle befunden hatte und mit seinem Lkw nicht mehr weiter kam, habe er wenden müssen. Dies habe einige Minuten gedauert. Zeugen seien daraufhin aufmerksam geworden und wollen die Laterne wanken gesehen haben, heißt es in der Akte.
Zeugen geben den Ausschlag
Auch interessant
„Die Zeugen haben Fotos von meinem Fahrzeug gemacht und wollten die Polizei rufen. Ich weiß gar nicht, warum. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass der Schaden schon vorher war“, äußerte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen.
Schließlich hatte der Angeklagte sich vom mutmaßlichen Tatort entfernt – die alarmierte Polizei konnte ihn aber in der Nähe auffinden.
Eindeutige Fotos
Auch interessant
Dem Gericht lagen einige Fotos des Unfallortes, der Laterne und des Lkw vor. „Nachdem ich die Bilder gesehen habe, habe ich kaum Zweifel, dass Sie das verursacht haben“, so Richter Torsten Hoffmann. „Kann es sein, dass Sie ihre Schuld nicht wahrhaben wollen, weil sie Angst vor dem Verlust ihres Führerscheins oder ihres Jobs haben?“, fügte er hinzu.
Einstellung gegen Geldbuße
Richter Hoffmann und Staatsanwalt Markus Urner rechneten dem Angeklagten hoch an, dass er extra aus Lettland angereist war. Außerdem stellten sie fest, dass dem 65-Jährigen finanzielle Mittel fehlen – und, dass er auf seinen Job und seinen Führerschein angewiesen ist. Deswegen beließen sie es bei einer Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße.