Bad Berleburg/Erndtebrück. Ein 23-jähriger Bad Laaspher wird an den Unfall in Erndtebrück und dessen Folgen noch lange denken können.
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 24-jährigen Bad Laaspher wegen rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit. Außerdem verhängte Richter Torsten Hoffmann eine zehnmonatige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten.
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Der junge Mann auf der Anklagebank soll im März diesen Jahres mit seinem Auto die Landstraße 720 in Erndtebrück befahren und dort einen Unfall verursacht haben. Dabei soll er in einer Kurve von der Straße abgekommen und im Graben gelandet sein. Polizeibeamte hatten nach der Unfallaufnahme eine Blutprobe veranlasst – das Ergebnis: THC-positiv. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm noch am Tattag entzogen.
Geständnis
„Ja, das stimmt so. Ich bin zu schnell gefahren und habe die Kurve unterschätzt“, räumte der Angeklagte seine Tat ein. Zu Verletzungen sei es bei dem Unfall nicht gekommen.
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Außerdem berichtete er dem Gericht, den Abend zuvor „Gras“ mit Freunden geraucht zu haben. Seit seinem Unfall habe er laut eigener Aussage kein Marihuana mehr konsumiert.
„Wenn man sich die Bilder des Unfalls anguckt, können Sie froh sein, dass Sie überhaupt hier sitzen“, machte Richter Hoffmann deutlich.
Vorstrafen
Der Angeklagte ist jedoch kein unbeschriebenes Blatt – bereits in 2013 hatte er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr verloren. Seine Fahrerlaubnis erhielt er dann aber nach einer erfolgreichen MPU-Maßnahme wieder.
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Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel stufte den 24-Jährigen als charakterlich ungeeignet für den Straßenverkehr ein. „Ich hoffe die Strafe hält den Angeklagten in Zukunft von Verkehrsdelikten jeglicher Natur ab“, betonte sie in ihrem Plädoyer.