Bad Berleburg/Köln. . Anklage fertig: In Wittgenstein fanden Polizei und Zoll und Spezialermittler für Cybercrime 40 Kilogramm hochexplosiver Substanzen und Drogen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen zwei Bad Berleburger wegen des illegalen Besitzes von Explosivstoffen erhoben. Hintergrund ist eine bundesweite Durchsuchungsaktion einer Ermittlungsgruppe „Pyro-Fans“ im Dezember 2018. Dabei waren 53 Objekte in ganz Deutschland zeitgleich von Einsatzkräften der Polizei und des Zolls durchsucht worden.
Auch interessant
„Die Durchsuchung in Bad Berleburg war schon die spektakulärste“, erklärt Dr. Christoph Hebbecker. Der Staatsanwalt und Pressesprecher der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime in NRW (ZAC) erinnerte daran, dass in einer Wohnung allein rund 40 Kilogramm hochexplosiver Stoffe und Amphetamine – also Rauschmittel – gefunden worden waren. Bei einem Durchsuchungsobjekt in Bad Berleburg mussten sieben Mehrfamilienhäuser evakuiert werden.
Auch interessant
Das aufgefundene gefährliche Material wurde direkt vor Ort in mehreren Sprengungen vernichtet, da es nicht transportfähig war. Insgesamt waren bei den bundesweit 53 Durchsuchungen 27.264 Stück Feuerwerkskörper mit einer Netto-Explosivmasse (NEM) von 315 Kilo sichergestellt worden. 57 Tatverdächtige waren vorläufig festgenommen worden. „Das war ein erheblicher Ermittlungsaufwand, diesen Aktionstag zu koordinieren“, so Dr. Hebbecker weiter.
Keine Hinweise auf terroristischen Hintergrund
Auch interessant
Die beiden Tatverdächtigen aus Bad Berleburg sind bis zur Gerichtsverhandlung auf freiem Fuß. Wichtig dabei ist auch, dass „wir keinerlei Hinweise auf einen terroristischen oder religiösen Hintergrund“ feststellten konnten, so Dr. Hebbecker.
Wie der Pressesprecher erläutert, sind die Anklageschriften Ende Mai an das zuständige Amtsgericht in Bad Berleburg weitergeleitet worden. Dort wird es demnächst zu zwei getrennten Verfahren kommen. Nach Informationen des Amtsgerichts in Bad Berleburg sind beide Verhandlungen aber noch nicht terminiert.
Auch interessant
Ein zur Tatzeit 42-jähriger Mann wird sich wegen der größeren Menge an Pyrotechnik und des Besitzes von Drogen vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Er soll den Sprengstoff für sich und den zweiten Angeklagten im illegalen Bereich des Internets bestellt haben. Dort waren die Ermittler bei der Fahndung auf die Tatverdächtigen aufmerksam geworden. Der damals 33-jährige zweite Angeklagte wird sich vor dem Strafrichter verantworten müssen, weil er eine geringere Menge Pyrotechnik besaß. Hintergrund sei das drohende Strafmaß, erläutert Dr. Christoph Hebbecker. Das Schöffengericht hat einen Strafrahmen von zwei bis vier Jahren, der Strafrichter verhandelt die Strafsache mit einer Maximalen Haftstrafe von zwei Jahren.