Bad Laasphe/Bad Berleburg. . Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln bringt einem 27-jährigen Bad Berleburger eine Freiheitsstrafe ein. Gericht drängt auf Therapie.

17,4 Gramm Marihuana, 6,53 Gramm Amphetamine und 41 Ecstasy-Pillen – für den unerlaubten Besitz dieser Fülle von Betäubungsmitteln kassierte ein 27-jähriger Bad Berleburger am Dienstag eine dreimonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 750 Euro zahlen. Der 27-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.

„Ich will einräumen, dass ich das Zeug besessen habe“, gab der junge Mann auf der Anklagebank sein Vergehen zu. Bei einer polizeilichen Durchsuchung im April vergangenen Jahres in Bad Laasphe, in der ehemaligen Wohnung des Angeklagten, hatten die Beamten die diversen Drogen und Zubehör sichergestellt.

Motivation durch die Ausbildung

„Das war nur zum Eigenbedarf gedacht. Man wollte sich ausprobieren“, verteidigte sich der Angeklagte. „,Nur’ ist gut – das ist ja ein bunter Strauß gewesen“, entgegnete Richter Torsten Hoffmann.

Zur Geschichte des Amphetamins

Amphetamin wird 1887 zum ersten Mal hergestellt.

Ab 1910 stellen Wissenschaftler Ähnlichkeiten zwischen dem Amphetamin und dem Hormon Adrenalin fest.

Im Zweiten Weltkrieg dient die Droge zur Leistungssteigerung.

Heute hat der Angeklagte laut seiner eigenen Aussage nichts mehr mit Drogen zu tun. „Mit 2018 habe ich das schlimmste Jahr hinter mir. Bei der Durchsungen hat die Polizei auch meinen Computer mitgenommen. Den brauchte ich in meiner Ausbildung sehr dringend. Meine Noten wurden somit schlechter – und ich konnte an einigen Prüfungen nicht teilnehmen“, erklärte der Angeklagte, der momentan eine Ausbildung im Informatikbereich macht, seine Motivation, clean zu werden und auch zu bleiben.

Führerschein entzogen

Ausschlaggebend sei für ihn auch gewesen, so der 27-Jährige, dass ihm Ende vergangenen Jahres der Führerschein entzogen worden sei, weil er unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren war: „Das hat mich nochmal richtig wachgerüttelt.“ Seit ihm der Führerschein abgenommen worden sei, habe er keine Drogen mehr besessen oder konsumiert.

Richter Hoffmann und Anklägerin Judith Hippenstiel waren sich einig – eine Drogentherapie sei für den Angeklagten dringend notwendig. Weshalb der 27-Jährige sich bis jetzt nicht in therapeutische Behandlung begeben hat, das habe für ihn mehrere Gründe gehabt: „Ich wollte mich komplett auf meine Ausbildung, die ich im Sommer diesen Jahres abschließe, konzentrieren.“ Seine Freundin und ein neues Umfeld seien außerdem eine gute Stütze und Motivation für ihn gewesen, die Drogen-Welt hinter sich zu lassen.

Anklägerin warnt vor Haft

Bereits im Jahr 2012 hatte das Amtsgericht Bad Berleburg den Angeklagten unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetzes verurteilt. Danach sei er mindestens drei Jahre clean gewesen – für Oberamtsanwältin Hippenstiel unverständlich, dass der Angeklagte sich erneut in eine Welt mit Drogen stürzte und rückfällig geworden war: „Wenn das so weitergeht, arbeiten Sie sich in Haft.“

Richter Hoffmann erteilte dem Angeklagten für seine Bewährungszeit eine Therapie-Auflage. Nimmt er die Termine bei der Suchtberatung nicht wahr oder wird wieder straffällig, droht ein Widerruf der Bewährung – und der Angeklagte muss seine Haftstrafe antreten.