Bad Berleburg/Karlsruhe. Wisent-Trägerverein und klagende Waldbauern aus Schmallenberg warten auf eine Entscheidung. Der Bundesgerichtshof hat dabei drei Möglichkeiten.
Es bleibt spannend: Am Freitag wird der Prozess um die freilebende Wisentherde im Rothaargebirge vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt. Eines ist bereits klar: Ein gutes halbes Jahr nach dem ersten Termin in Karlsruhe wird es eine Entscheidung des V. Zivilsenates geben. Der ist für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständig. Wie diese Entscheidung aussehen könnte, darauf wollen sich eine Woche vor dem Termin weder der beklagte Trägerverein des Auswilderungsprojektes noch die gegen die Freisetzung klagenden Waldbauern aus Schmallenberg festlegen. Diese Unsicherheit „ist das Einzige, bei dem ich mit dem Wisentverein einig bin“, sagt Friedrich Freiherr von Weichs. Der Anwalt der klagenden Waldbauern nennt die Spekulation um eine höchstrichterliche Entscheidung „ein Blick in eine riesengroße Kristallkugel“. Auch der Pressesprecher der Wisentprojektes, Dr. Michael Emmrich, sagt: „Wir haben keine Ahnung, wie es ausgehen wird.“
Die Möglichkeiten
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Der Senat hat im Grunde drei Möglichkeiten, um eine Abwägung zwischen den im Grundgesetz verankerten hohen Rechtsgütern Artenschutz und Schutz des Privateigentums zu treffen: Der BGH kann eine endgültige Entscheidung treffen. Die müsste dann zugunsten der Wildrinder oder zugunsten der Waldbauern ausfallen. Das wäre die weitreichendste Regelung. Auch ein Weiterreichen des Rechtsstreites an den Europäischen Gerichtshof ist möglich – wenn auch nicht wahrscheinlich. Am Wahrscheinlichsten ist, dass der Senat das ganze Verfahren an das Oberlandesgericht in Hamm zurück verweist, mit dem Hinweis, dass es noch Tatsachen zu überprüfen gebe.
Bilder- Wisentprozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Optimismus bei beiden Seiten
Trotz aller Unsicherheit über den Verfahrensausgang geben sich beide Seiten optimistisch, dass die Entscheidung zu ihren Gunsten ausfallen könnte. „Wir glauben, dass unsere Argumente gut und nach wie vor richtig sind“, formuliert Dr. Michael Emmrich seine Zuversicht. Friedrich von Weichs argumentiert, dass das Gericht bereits im November 2018 in der ersten Tendenz viele Argumente der Waldbauern aufgegriffen habe und sagt: „Ich glaube nicht, dass der Senat umgekippt ist.“
Darum geht es
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2013 waren die streng geschützten Wisente freigesetzt worden. In der Folge wanderte die Herde über das ursprüngliche Projektgebiet hinaus – auch ins Hochsauerland. Die Tiere schälen die Rinde von Buchen ab, weil sie die Gerbstoffe auflecken wollen. Das führt zu Schälschäden und großem finanziellen Schaden. Dieser wird durch einen Entschädigungsfonds ersetzt, die Kläger wollen die Tiere aber nicht dulden.