Schmallenberg/Karlsruhe. . Die Wisente beschäftigen im Juli wieder den Bundesgerichtshof: Waldbauern wollen nicht von der kürzlich getroffenen Vereinbarung abhängig sein.

In Sachen Wisente könnte bald eine höchstgerichtliche Entscheidung fallen: Der Fall um die ausgewilderte Herde wird am 19. Juli erneut vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt, nachdem die Entscheidung im Wisent-Streit beim letzten Verhandlungstermin im November 2018 vertagt wurde.

„Dieses mal rechnen wir mit einer Entscheidung“, sagt Anwalt Friedrich von Weichs, der gemeinsam mit Dr. Dieter Schulz Waldbauer Hubertus Dohle aus Oberkirchen vertritt. Von der kürzlich getroffenen Vereinbarung, die bisher frei lebende Wisentherde einzuzäunen (wir berichteten), sei der Rechtsstreit nicht betroffen.

An Absichtserklärung nicht beteiligt

„Wir wurden an der Absichtserklärung nicht beteiligt, auch wenn es für die Waldbauern ein Schritt in die richtige Richtung ist.“

Das Verfahren gehe demnach ganz normal weiter, „denn die Vereinbarung kann jederzeit abgeändert werden. Wir brauchen ein Urteil, um notfalls Maßnahmen erzwingen zu können, um die Tiere von den Grundstücken fern zu halten“, betont von Weichs.

Und: „Wir wollen nicht von einer Vereinbarung abhängig sein. Am Ende geht alles wieder von vorne los.“

Der Hintergrund

Der Rechtsstreit um die ausgewilderten Wisente zieht sich bereits über mehrere Jahre. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Trägerverein dazu verpflichtet ist, die Wisente von den Flächen der Waldbauern fernzuhalten.

Die Tiere hatten im Zuge ihrer Wanderungen das ursprünglich vorgesehene Projektgebiet verlassen und mehrfach enorme Schäden an den Buchen auf den Grundstücken der klagenden Waldbauern

Die Wisente haben Schäden im Privatwald zwischen Schanze und Albrechtsplatz auf Schmallenberger Stadtgebiet angerichtet.
Die Wisente haben Schäden im Privatwald zwischen Schanze und Albrechtsplatz auf Schmallenberger Stadtgebiet angerichtet. © M.Keuthen

angerichtet.

Der Trägerverein hatte zwar Schadensersatz für entstandene Schäden aus einem Fonds bezahlt, „aber es geht den Waldbauern gar nicht um das Geld. Sondern darum, dass sie ihre Bäume gesund aufziehen wollen“, erklärte Friedrich von Weichs im Gespräch mit der WP.

Das Oberlandesgericht in Hamm hatte in dem Fall sein Urteil bereits gefällt, jedoch waren beide Parteien mit der Entscheidung unzufrieden und gingen in Revision - der Fall ging an den Bundesgerichtshof, wo die Entscheidung zuletzt vertagt wurde.

Die Absichtserklärung

Im März hatte es dann einen ersten Schritt in Richtung Konfliktlösung gegeben: NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hatte vor mehr als 30 Mitgliedern einer Steuerungsgruppe eine Übergangslösung für das Wisentprojekt präsentiert. Damit soll der Konflikt zwischen Projekt-Gegnern und Befürwortern vorerst „befriedet“ werden.

Die Übergangslösung: Die Tiere sollen auf einem rund 1500 Hektar großen Projektgebiet, das überwiegend in den Staatswald auf Sauerländer Seite verlagert wird, eingegattert werden, bis ein unabhängiges Gutachten zu den bisherigen Erkenntnissen der Freisetzungsphase vorliegt. Erst dann soll final über die Zukunft des Projektes entschieden werden.

Die Verhandlung

Im Juni beschäftigt der Fall nun erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe - verhandelt wird die Klage des Oberkirchener Waldeigentümers Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte, der verhindern will dass die Wisente und deren Nachkommen in sein Waldgrundstück eindringen und den Baumbestand schädigen.

„Wir hoffen, dass die Frage nun endlich vom Grundsatz her geklärt wird und wir wissen, wie es weitergeht“, so von Weichs. „Im letzten Termin wurde bereits angedeutet, in welche Richtung es gehen könnte. Denn der Senat stimmte in wichtigen Punkten mit der Klägerseite überein.“