Bad Berleburg. Der Angeklagte (31) gesteht: Er klaut Alkohol, Zigaretten und Parfüm, um Drogen zu kaufen. Mehrere Vorstrafen verschärfen das Urteil.
Seine erhebliche Drogensucht wird ihm immer wieder zum Verhängnis – wegen erwerbsmäßigem Diebstahl in drei Fällen und einem Diebstahl mit Waffen verurteilte das Schöffengericht Bad Berleburg einen 31-jährigen Bad Berleburger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Mit in das Urteil ließ der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann außerdem ein Urteil vom 25. Januar 2019 einfließen – an diesem Tag hatte der Angeklagte wegen Diebstahls in sieben Fällen eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten kassiert.
Diese Haftstrafe wurde nun durch das neue Urteil aufgelöst. Seit März diesen Jahres sitzt der 31-Jährige bereits hinter Gittern. Sechs weitere Verfahren, ebenfalls Diebstähle, stellte Richter Hoffmann ein.
Mehrere Anklagepunkte
Im Januar diesen Jahres und im November vergangenen Jahres soll der einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Raum Siegen in verschiedenen Supermärkten Alkohol und Zigaretten gestohlen haben. In einem Fall sollen es Whiskey und Zigaretten im Wert von rund 214 Euro gewesen sein.
In einem Drogeriemarkt soll der Angeklagte sich vier Parfüms eingesteckt haben – im Wert von fast 315 Euro. Dabei soll der Mann ein Cutter-Messer und einen Bunsenbrenner griffbereit in seiner Jackentasche mit sich geführt haben.
Diese Verfahren stellte Richter Hoffmann ein
Der Angeklagte hatte geringwertige Dinge gestohlen hatte – zum Beispiel in einem Fall Milchbrötchen und Schokoladensauce im Wert von 3,18 Euro.
Zudem war der Angeklagte mehrmals von Erndtebrück in Richtung Bad Berleburg schwarz gefahren, hatte sich also Leistungen erschlichen.
Verteidigerin spricht für den Angeklagten
Der Mann auf der Anklagebank äußerte sich nicht selbst zu den Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft – seine Verteidigerin Ann-Kristin Becker übernahm das Wort für ihn: „Mein Mandant gesteht die Taten. Er hat die Dinge entwendet, um seine Drogensucht finanzieren zu können.“ Zum Zeitpunkt der angeklagten Taten habe ihr Mandant anderthalb bis zwei Gramm Heroin täglich konsumiert – im Mischkonsum mit Benzodiazepinen, Methadon und Cannabis.
„Es ist ihm alles sehr peinlich. Er will sich wirklich ändern. Er wird gerade in Haft substituiert und will seine Drogensucht bekämpfen“, spricht Becker für ihren Mandanten. Der Bunsenbrenner und das Cutter-Messer, dass der Angeklagte im Drogeriemarkt bei sich hatte, sollen lediglich Hilfsmittel für seinen Drogenkonsum gewesen sein.
Lange Karriere als Dieb
Dass der Mann auf der Anklagebank nicht erst seit gestern stiehlt, um seinen Drogenkonsum und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten – das weiß auch Bewährungshelfer Reinhold Vater, der den 31-jährigen seit einigen Jahren betreut: „Man konnte damals schon erwarten, dass es für ihn schwierig wird. Ich habe selten jemanden erlebt, den die Sucht so im Griff hatte.“
Vater berichtet außerdem von einer eher negativen Entwicklung und Sozialprognose des Angeklagten. Es habe „Auf und Abs“ gegeben, aber sich zu einer Therapie richtig durchzuringen – das habe der 31-Jährige nie geschafft.
„Er ist erheblich vorbelastet. Das wirkt sich strafschärfend aus“, hielt Staatsanwältin Lisa Stöcker in ihrem Plädoyer fest und erinnerte das Gericht nochmals an eine Straftat vor einigen Jahren: Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg den Angeklagten damals nämlich zu einer drei-jährigen Freiheitsstrafe – die er bis 2016 abgesessen hatte.
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