Bad Laasphe. Fehlende Bremsspuren – Das Amtsgericht Bad Berleburg kann die Frage nicht abschließend klären, warum der Bad Laaspher mit dem Bus kollidierte.
Ein Verkehrsunfall hat am Dienstagmorgen, 25. Juni, Fragen im Amtsgericht Bad Berleburg aufgeworfen: War die Ursache nun Sekundenschlaf oder doch ein einfacher Fahrfehler gewesen? Fakt ist zumindest: Der angeklagte 79-jährige Bad Laaspher muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zahlen. Außerdem verhängte Richter Torsten Hoffmann gegen den Angeklagten eine sechsmonatige Führerschein-Sperre.
Beweisfotos dokumentieren Hergang
Der Mann auf der Anklagebank soll im Januar diesen Jahres aufgrund eines Sekundenschlafes den Verkehrsunfall mit einem Bus in Bermershausen verursacht haben. Beweisfotos, die Richter Hoffmann vorlagen, zeigen, wie der Wagen des Angeklagten seitlich mit dem entgegenkommenden Bus kollidiert war. Bei dem Unfall war ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Das Fahrzeug des Angeklagten hatte am Ende einen Totalschaden.
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„Es ist mir heute noch unerklärlich, wie das alles passiert ist“, berichtete der 79-Jährige und räumte sein Vergehen ein. Er sei gemeinsam mit seiner Frau auf dem Weg von Siegen nach Hause gewesen. Auf der Rückfahrt habe er sich die ganze Zeit über mit seiner Frau unterhalten. Irgendwann habe seine Frau ihm nicht mehr geantwortet, weil sie eingeschlafen war. „Dann habe ich zu meiner Frau ‘rübergeschaut – und dann hat es auf einmal gekracht“, so der Angeklagte.
Diese Aussage warf beim Gericht Fragen auf – denn bei der polizeilichen Vernehmung am Unfallort hat der Unfallverursacher laut Zeugenaussage des zuständigen Beamten zugegeben, dass er am Steuer eingeschlafen war. Vor Gericht schilderte der Angeklagte die Situation jedoch anders – und blieb bei der Version, dass er lediglich zu seiner Frau rübergeschaut hatte.
Weder der Fahrer des Busses, der in den Unfall verwickelt gewesen war, noch ein Zeuge, der mit seinem Fahrzeug direkt hinter dem Angeklagten gefahren war, haben Lenkbewegungen oder Bremsleuchten des Unfallverursachers erkennen können.
Busfahrer weicht in Kurve noch aus
„Wir befanden uns in einer Rechtskurve“, schilderte der Busfahrer die Situation vor Gericht. „Ich sah das Auto des Angeklagten. Es fuhr nur geradeaus. Erst dachte ich, er bremst noch oder er zieht wieder auf seine Fahrbahn zurück – doch das tat er nicht. Um eine frontale Kollision zu vermeiden, bin ich dann nach rechts auf den Bürgersteig ausgewichen und kam schließlich zum Stehen.“
Keinerlei Bremsspuren, keinerlei Lenkbewegung, keinerlei Reaktion – für die Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel Indiz genug dafür, dass der Angeklagte wohl doch am Steuer eingeschlafen war: „Ich bin der Überzeugung, dass es sich hier um Sekundenschlaf handelte.“
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Dass der Unfall aufgrund des hohen Alters den Angeklagten geschehen war, konnte das Gericht nicht bestätigen, denn der Angeklagte fährt im Jahr rund 20.000 Kilometer mit seinem Auto – und kennt die Strecke von Bad Laasphe bis nach Siegen sehr gut. Da dem Angeklagten unmittelbar nach dem Unfall der Führerschein entzogen worden war, muss er nun nur noch einen Monat warten – dann sind die sechs Monate Führerscheinsperre abgelaufen. Und er darf – hoffentlich unfallfrei – wieder Auto fahren.
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