Erndtebrück. Ein 39-jähriger Mann steht wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg: Die Haustüre des Nachbarn hatte zuvor dran glauben müssen.
Das Verfahren gegen einen 39-jährigen Erndtebrücker wegen Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Bad Berleburg jetzt gegen eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von 150 Euro eingestellt.
Der Angeklagte, den Richter Torsten Hoffmann aus der Haft vorführen ließ, soll im November vergangenen Jahres gegen 1 Uhr bei seinem Nachbarn in Erndtebrück die Scheibe von dessen Haustür mit seiner Faust eingeschlagen haben.
Der Schaden, der dabei entstanden sein soll, ist noch nicht ganz klar – beläuft sich aber laut Aussagen des Geschädigten auf rund 200 bis 300 Euro. Die Scheibe habe das Opfer aber noch nicht reparieren lassen.
„Ich kann da nicht viel zu sagen, aber ich kann die Tat aufgrund meiner Verletzung an der Hand nicht abstreiten“, so der Mann auf der Anklagebank. Er sei in der Tatnacht stark alkoholisiert und auf Benzodiazepinen gewesen. Er habe seinen letzten Tag „draußen“ genießen wollen – denn einen Tag später musste der 39-Jährige seine Haftstrafe antreten, die er bis heute verbüßt.
Abschiedsbier bei den falschen Leuten
„Ich war einfach bei den falschen Leuten, um mein Abschiedsbier zu trinken“, berichtete der Angeklagte dem Gericht. Denn eigentlich sei er seit September 2018 clean, was Benzodiazepine angeht.
„Ich muss sagen, Sie machen heute einen guten Eindruck. Es gab schon andere Zeiten“, erinnerte Oberamtsanwältin Hippenstiel den Angeklagten an seine Vorstrafen.
Dennoch: Weil der Angeklagte sich einen Tag nach der Tat schon um einen Täter-Opfer-Ausgleich bemüht hatte und dem Gericht seine Entwicklung im Gefängnis deutlich schilderte, sah das Gericht von einer weiteren Haftstrafe ab.
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