Bad Laasphe. Der Angeklagte gesteht: Unterwegs in die JVA Attendorn wurde er erneut straffällig. Oberamtsanwältin am Amtsgericht Bad Berleburg ist ratlos.
Ein 39-jähriger Mann aus Quedlinburg musste sich vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg wegen gleich drei Tatvorwürfen verantworten: Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hieß es in der Anklageschrift.
„Das stimmt so, wie es vorgelesen wurde“, gestand er und erklärte die Tat: Im Januar 2018 sei er auf dem Weg in die JVA Attendorn gewesen, wo er seine letzte Verurteilung absitzen sollte. Er habe sein Auto bei einem alten Arbeitskollegen in Bad Laasphe unterstellen wollen, bevor dieser ihn nach Attendorn bringt. Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Torsten Hoffmann teilte er mit, dass er von Sachsen-Anhalt aus bis dort gefahren sei.
Drei Tatvorwürfe
Problematisch an dem Sachverhalt war laut Anklage, dass die Kennzeichen nicht zu dem Auto gehörten, mit dem der Angeklagte aufgegriffen wurde. Außerdem besaß der Angeklagte zum Tatzeitpunkt keinen Führerschein, da er wegen mehrerer einschlägiger Vorstrafen eine Sperre zum Erwerb der Fahrerlaubnis verbüßen musste und für das gefahrene Kfz keine Haftpflichtversicherung bestand. „Die Kennzeichen waren aber nicht entwendet“, betonte der 39-Jährige während der Hauptverhandlung.
Keine positive Prognose
Nichtsdestotrotz zeigten sich sowohl Richter Torsten Hoffmann als auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel verständnislos für seine Tat. „Wir nennen das beratungsresistent und strafunbeeindruckbar“, sagte Hippenstiel. Die 29 Eintragungen im Bundeszentralregister des Angeklagten würden bis ins Jahr 1994 zurückreichen – „da waren Sie gerade 14. Wie soll das weitergehen?“
„Ich trinke keinen Alkohol mehr, seitdem ich im Februar aus der Haft entlassen wurde. Außerdem werde ich mir auf jeden Fall eine Arbeit suchen“, versuchte der 39-Jährige das Gericht von seiner positiven Entwicklung während seiner Haft zu überzeugen. „Es war nicht ihr erster Aufenthalt in der JVA“, entgegnete Hippenstiel.
Das Urteil
In ihrem Plädoyer forderte die Oberamtsanwältin zehn Monate Freiheitsstrafe und weitere drei Jahre Führerschein-Sperre für den Quedlinburger. Außerdem betonte sie, dass der Angeklagte auf eine lebenslange Sperre hinarbeite, wenn er so weitermache. Richter Hoffmann hatte angesichts der vielen Vorstrafen keine Wahl, als dem Antrag Hippenstiels nachzukommen.
Die geständige Einlassung und die ehrliche Schilderung des Tathergangs kämen dem 39-Jährigen zwar zugute; doch angesichts der Rückfall-Geschwindigkeit und der Tatsache, dass er bereits ohne Bewährung in Haft war, sieht Hoffmann die geforderte zehnmonatige Freiheitsstrafe als angemessen: „Das grenzt an Dreistigkeit und Unbelehrbarkeit.“