Erndtebrück/Bad Berleburg. . Mehrfach greift der Angeklagte im betrunkenen Zustand Vollstreckungsbeamte in Erndtebrück an. Sozialprognose entscheidet über das Strafmaß.

Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen – für den 27-Jährigen, der ehemals in Erndtebrück gewohnt hatte, sich derzeit aber in stationärer Therapie in Bad Fredeburg befindet, sind Delikte solcher Art schon fast zur Gewohnheit geworden. Er musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten, doch Richter Torsten Hoffmann setzte das Verfahren vorerst aus.

Einschlägige Vorstrafen

Als der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres in Erndtebrück einen Platzverweis von Polizeibeamten bekommen hatte, war er diesem nicht gefolgt. Stattdessen soll er sich mit Tritten gegen die Polizisten gewehrt und sich anschließend mit seinem gesamten Körper auf einen der Beamten geworfen und diesen somit an die Tür des Einsatzwagens gedrückt haben.

Im Dezember 2018 soll der einschlägig Vorbestrafte dann in einem Rettungswagen randaliert haben, in dem Ärzte ihn behandeln wollten, weil er zuhause einen Bierkrug mit der Faust zertrümmert hatte. Als der Angeklagte mit dem Rettungswagen in ein Siegener Krankenhaus gebracht worden war, soll er dort nach Beamten und Personal getreten und geschlagen, zuletzt sogar Kopfnüsse verteilt haben.

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Aktuell clean dank Langzeittherapie

„Ich kann mich nicht wirklich daran erinnern, ich war stark alkoholisiert und stand unter Drogen. Aber es muss wohl so gewesen sein, wie es in der Anklage stand“, so der 27-Jährige. Bei den Taten sei er auf Kokain, Amphetamin und LSD gewesen. Außerdem habe er im Zeitraum der Taten auch Benzodiazepine, Cannabis und Tilidin konsumiert. „Also die komplette Palette“, entgegnete Richter Torsten Hoffmann dem Angeklagten auf dessen Drogenkonsum.

Mittlerweile sei er clean, so der Angeklagte, befinde sich seit April dieses Jahres in Langzeittherapie. Erst im Sommer vergangenen Jahres war der 27-Jährige wegen einschlägigen Deliktes aus der Haft entlassen worden. „Vier Monate nach der Haftentlassung haben Sie wieder ordentlich reingehauen“, zeigte sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel entsetzt über das Verhalten des Angeklagten und sprach von einer „nicht zu toppenden Rückfallgeschwindigkeit“.

Sozialprognose entscheidend

Weil dem Gericht keinerlei Arztberichte aus der Therapie vorlagen, setzte es das Verfahren aus. Nun habe der Angeklagte Zeit, um Punkte für eine positive Sozialprognose in Therapie zu sammeln. Fällt diese negativ aus, droht ihm erneut eine Haftstrafe ohne Bewährung bis zu zwei Jahren – oder sogar länger.

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