Bad Berleburg. . Zum neuen Schuljahr wird sich wieder etwas ändern. Das betrifft nicht nur die Förderschüler, sondern alle. „Die Regelschule ist der Regelschulort für Kinder mit Förderbedarfen“, erläutert der Schulamtsdirekor des Kreises Siegen-Wittgenstein, Walter Sidenstein, den Grundsatz der Inklusion in NRW. Vor dem Sozialausschuss Bad Berleburg berichtete er, wie sich ab dem neuen Schuljahr der Unterricht an den weiterführenden Schulen in Bad Berleburg und dem Kreis Siegen-Wittgenstein verändern werde.
Zum neuen Schuljahr wird sich wieder etwas ändern. Das betrifft nicht nur die Förderschüler, sondern alle. „Die Regelschule ist der Regelschulort für Kinder mit Förderbedarfen“, erläutert der Schulamtsdirekor des Kreises Siegen-Wittgenstein, Walter Sidenstein, den Grundsatz der Inklusion in NRW. Vor dem Sozialausschuss Bad Berleburg berichtete er, wie sich ab dem neuen Schuljahr der Unterricht an den weiterführenden Schulen in Bad Berleburg und dem Kreis Siegen-Wittgenstein verändern werde.
Künftige Situation
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Das Ziel der neuerlichen Reform durch die Landesregierung sei die „Steigerung der inklusiven Angebote“ an Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Die Schulträger, also die Kommunen, können aus ihren Schulen jeweils eine „Schule des gemeinsamen Lernens“ auswählen. Dort soll der Unterricht in gemischten Klassen nach der Faustformel 25 – 3 –1,5 möglich sein. Das bedeutet: Drei von 25 Kindern in einer Förderklasse haben einen Förderbedarf. Neben einer Lehrkraft für Fach Unterricht soll auch eine halbe Stelle für Sozialpädagogen oder Schulsozialarbeiter in einem „Multiprofessionellen Team“ hinzugezogen werden.
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Bei diesem System gibt es zwei Einstufungen der Schüler mit Förderbedarfen. Kinder mit einer körperlichen Behinderung oder Förderbedarfen in Sprache oder Emotionale und Sozialer Entwicklung (ESE) werden „zielgleich“ unterrichtet: Sie haben den gleichen Schulstoff, das gleiche Bewertungssystem und die gleichen Schulabschlussziele. Schüler mit Lernschwächen oder geistigen Beeinträchtigungen werden „zieldifferent“ unterrichtet: Ihr Lernstoff weicht vom Regelstoff ab. Sie erhalten Bewertungen, aber keine Benotungen und können einen Hauptschulabschluss Klasse 9 erreichen. „Das Land hat einen hohen Anspruch. Ich hoffe, dass wir da dran kommen“, macht Sidenstein die ambitionierten Ziele deutlich. Hilfe sollen die Regelschulen von Förderschulen erhalten, von denen Personal abgeordnet werden kann.
Aktuelle Situation
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Realschule Bad Berleburg: Hier werden aktuell 21 Kinder mit Förderbedarf in den Klassen 5 bis 9 unterrichtet, erläutert Schulleiter Manfred Müller. 15 haben eine Lernschwäche, zwei eine geistige Beeinträchtigung. Diese werden zieldifferent unterrichtet. Je zwei Kinder mit Sprachförderbedarf und Förderbedarf in Emotionaler und Sozialer Entwicklung und werden zielgleich unterrichtet. Insgesamt gibt es sechs Inklusionsklassen, die mit 33 Lehrerstunden in Doppelstunden unterrichtet werden. Philipp Kunz wurde von der Laaspher Lachsbachschule als Förderschullehrer abgeordnet und ist einer von zwei Förder-Lehrern, von denen nach seiner Aussage „auch die Regelschüler profitieren“.
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Hauptschule Bad Berleburg: Schulleiterin Christina Feige-Meyer hat durch die Übernahme einer Lerngruppe mit Schülern der früheren Hauptschule Bad Laasphe gute Erfahrungen mit Inklusion. Die meisten Schüler erführen einen Unterricht ohne Zieldifferenzierung und erreichten mit großen Anstrengungen auch den Abschluss. Ab dem neuen Schuljahr werden 29 Kinder mit Förderbedarfen unterrichtet. Nicht selten stelle die Schule aber auch Förderbedarfe bei Kindern fest, die bislang ohne Förderbedarf an der Schule angemeldet worden seien.
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Johannes-Althusius-Gymnasium: Laut Schulleiter Clemens Binder gibt es aktuell zwei Kinder mit Förderbedarfen am Gymnasium. Dieser beschränke sich aber auf punktuelle Unterstützung. Beide werden zielgleich unterrichtet und durch den Klassenverband getragen.