Bad Berleburg. Deutlich ansteigende Schülerzahlen verzeichnen Bad Berleburgs Schulen sowohl bei „der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (Inklusion) als auch bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse (Integration)“.

  • Integration und Inklusion sind eine Herausforderung
  • Aktuell sind es 44 Kinder mit Unterstützungsbedarf oder ohne Deutschkenntnisse
  • Neben Mitteln aus dem städtischen Haushalt werden auch Landesgelder gezahlt

Deutlich ansteigende Schülerzahlen verzeichnen Bad Berleburgs städtische Schulen sowohl bei „der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allgemeinen Schulen (Inklusion) als auch bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse (Integration)“. Allerdings könnten für die Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen gut und gerne noch mehr Lehrer eingesetzt werden als bislang.

Inklusion

Schüler Zurzeit besuchen nach Angaben der Bad Berleburger Schulverwaltung 44 Schülerinnen und Schüler den gemeinsamen Unterricht in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen, Tendenz leicht steigend.

Förderschwerpunkte
Bei der inklusiven Beschulung nimmt der Förderschwerpunkt Lernen (Kürzel: LE) mit 22 Schülerinnen und Schülern den größten Raum ein, gefolgt von den Schwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung (ES) mit 12 sowie Sprache (SQ) mit 6 Schülerinnen und Schülern.
Lehrer
Im laufenden Schuljahr 2016/17 stehen folgenden Bad Berleburger Schulen Stellenanteile für die sonderpädagogische Förderung zur Verfügung: Grundschule Am Burgfeld 0,43 Stellen, Grundschule Aue-Wingeshausen 0,29, Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Hauptschule 2,09 und Realschule Bad Berleburg 0,60. Diese Stellen sind mit Lehrkräften für Sonderpädagogik besetzt. Das Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein plant darüber hinaus Neueinstellungen bei nächster Gelegenheit . Finanzierung
Aus Fördergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen für kommunale Aufwendungen zur schulischen Inklusion finanziert die Stadt Bad Berleburg eine jährliche Pauschale von 100 Euro je Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Außerdem werden im Bedarfsfall Aufwendungen für Ausstattungsgegenstände (bisher zum Beispiel für eine Therapieliege, Förderschwerpunkt KM), bauliche Maßnahmen (etwa für Schallschutz, Förderschwerpunkt HK) und spezielle Schülerbeförderung aus den Fördermitteln bestritten. Das Budget 2015 mit rund 30 500 Euro sei allerdings nicht voll ausgeschöpft worden, berichtetet die Schulverwaltung, „so dass ein Anteil von etwa 16.400 Euro ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden konnte“. Im Bad Berleburger Rathaus geht man davon aus, dass 2016 ebenfalls Mittel übrigbleiben werden, so dass 2017 über die erneut gewährten Fördergelder des Landes hinaus etwa 30 000 Euro allein aus Übertragungen der Vorjahre zur Verfügung stehen.

Barrierefreier Ausbau
Die bereitstehende Summe werde jedoch nicht ausreichen, um den für 2017 geplanten barrierefreien Ausbau der Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Hauptschule finanzieren zu können.

Integration

Schüler
2015 wurden an den Bad Berleburger Schulen insgesamt 31 Kinder und Jugendliche ohne deutsche Sprachkenntnisse aufgenommen, davon 6 mit Flüchtlingsstatus und 25 aus EU-Ländern. Im Zeitraum von Januar bis August 2016 liegt die Anzahl der Neuaufnahmen bei 17 Kindern und Jugendlichen, davon 9 mit Flüchtlingsstatus und 8 aus EU-Ländern). Alle seit Anfang 2015 aufgenommenen Kinder (insgesamt 17) besuchen die Grundschule „Am Burgfeld“. In den weiterführenden Schulen verzeichnet die Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Hauptschule mit 27 Schülerinnen und Schülern den weitaus größten Aufnahmeanteil, drei Schüler besuchen die Realschule Bad Berleburg und einer das Johannes-Althusius-Gymnasium. Lehrer
Zurzeit ist an der Grundschule „Am Burgfeld“ sowie an der Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Hauptschule jeweils einer halbe Lehrerstelle eingerichtet. An der Grundschule bestehen gegenwärtig vier Sprachfördergruppen, an der Hauptschule drei. Ferner verfügt die Grundschule noch über eine Integrationsstelle im Umfang von 0,43 Lehrerstellen, die jedoch bald neu beantragt werden muss. Finanzierung
Die Ausstattung der Schulen, insbesondere mit nötigen Lehr- und Lernmitteln, obliege ausschließlich den Schulträgern, so die Schulverwaltung. Und „bislang haben die Grundschule ,Am Burgfeld’ und die Ludwig-zu-Sayn-Wittgenstein-Schule die erforderlichen Beschaffungen durch Umschichtungen innerhalb ihrer Schulbudgets finanziert.“ Die Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit sehen für den erwähnten Sprachförderunterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 44 Euro je Teilnehmer vor. Diese Beträge sollen im Haushaltsplan 2017 erstmals auftauchen. Aktuell erhalten die Schulen bei Bedarf zusätzliche Mittel aus dem städtischen Haushalt.