Bad Laasphe. . Auch Grünabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Die Stadt Bad Laasphe bietet aber verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten. So spart man Bußgelder
Frühlingszeit ist Gartenzeit: Wenn die Tage wieder länger werden, die Temperaturen wieder steigen und die ersten Pflanzen neu austreiben, dann juckt es Hobby-Gärtnern in den Fingern. Sie möchten ihrer Grünanlage die Kur geben, die sie nach der langen Frostperiode braucht. Durch Arbeiten wie Rasenmähen, Laubrechen, Hecken- oder Strauchschnitt fallen dabei häufig jede Menge Gartenabfälle an.
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Anlässlich der neuen Gartensaison macht die Stadtverwaltung Bad Laasphe noch einmal darauf aufmerksam, dass solche Abfälle grundsätzlich über die Biotonne zu entsorgen sind. „Wer nach dem Aufräumen seines Gartens größere Mengen Abfall hat, kann diese auch bei Containerdiensten, die Grünabfälle annehmen, gegen eine entsprechende Gebühr entsorgen“, erklärt Alwin Rothenpieler vom städtischen Ordnungsamt.
Auch Grünabfälle dürfen nicht verbrannt werden
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Leider ist es in der Vergangenheit immer mal wieder vorgekommen, dass Gartenbesitzer die Abfälle – etwa Gras, Laub oder Äste – einfach in ihrem Garten verbrannt haben. „Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern im vierstelligen Euro-Bereich geahndet werden“, betont Alwin Rothenpieler und verweist in diesem Zusammenhang auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie das Landes-Immissionsschutzgesetz, in denen die Entsorgung von (Garten-)Abfällen und das Verbrennen im Freien klar geregelt sind und denen alle Bürger unterliegen. Auch die Verbrennung der Abfälle im Zuge eines Osterfeuers ist nicht gestattet, denn: „Osterfeuer sind sogenannte Traditionsfeuer. Sie sind aus der Historie heraus entstanden und dienen der Brauchtumspflege, nicht dem Verbrennen von Abfällen“, ergänzt Alwin Rothenpieler mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage.
Appell an die Vernunft
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Das gilt im Übrigen nicht nur für Gartenabfälle, sondern grundsätzlich für alle Müllarten – und damit auch für Plastikteile, Altreifen oder behandelte Holzstücke wie Paletten, Schalbretter und Möbel. „Dass Personen ihren Sperrmüll bei einem Osterfeuer verbrannt haben, ist in den letzten Jahren leider ebenfalls schon des Öfteren vorgekommen“, berichtet Alwin Rothenpieler, „doch auch das stellt eine illegale Abfallentsorgung dar.“ Deshalb appelliert er an die Vernunft der Bad Laaspher Bürgerinnen und Bürger, ihren Abfall, egal ob aus dem Garten oder aus dem Haus, ordnungsgemäß zu entsorgen: „Fällt Sperrmüll an, gewährleistet die Stadt nach einer entsprechenden Beantragung sogar bis zu zweimal im Jahr die kostenlose Entsorgung für eine Abfuhrmenge von maximal 2,5 m³.“
Hier Sperrmüll beantragen
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Die Entsorgung von Sperrmüll kann entweder online unter https://order.sperrmuellaufabruf.de/badlaasphe/ oder über sogenannte Anforderungskarten beantragt werden, die im Bürgerbüro und bei den Ortsvorstehern erhältlich sind. Weitere Auskünfte zur Abfallentsorgung finden sich auf dem aktuellen Abfallkalender.