Bad Berleburg. . Eine neue Verordnung der Stadt nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW soll Klagen standhalten – und die Traditionsveranstaltung rechtlich sichern.

Der traditionelle Wollmarkt am 5. Mai in der Kernstadt – er soll wie gewohnt mit einem verkaufsoffenen Sonntag über die Bühne gehen. Allerdings wohl nur in Straßenzügen in direkter Nähe zum Veranstaltungsort. Und: Eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt dazu nach Ladenöffnungsgesetz NRW soll juristisch wasserdicht sein, so dass sie Klagen vor Verwaltungsgerichten standhält. Dafür votierte der Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt am Abend in der Mensa des Johannes-Althusius-Gymnasiums einstimmig.

Zuvor hatte Peter Mengel, Abteilungsleiter Sicherheit und Ordnung im Rathaus, noch einmal die Hintergründe erläutert – und dabei betont, dass bei der Abstimmung mit den Interessenverbänden insbesondere die Gewerkschaft Verdi bis zuletzt auf die Einhaltung der Regeln für die Sonntagöffnung bestanden habe.

Ohne Frage „ein komplexer Sachverhalt“ sei das, befand auch Werner Wegener (CDU). Umso besser sei die Vorgehensweise der Stadt gewesen, im Vorfeld alle Beteiligten anzuhören – und einen Kompromiss zu finden, den alle mittragen könnten, auch die Gewerkschaft Verdi. Dieser Ansicht schloss sich Karl-Heinrich Sonneborn (SPD) an.

Denkmalschutz

Soll unter Denkmalschutz gestellt werden: die Doppelhaus-Hälfte Parkstraße 13 mit dem Café „Anno Dazumal“ im Erdgeschoss.
Soll unter Denkmalschutz gestellt werden: die Doppelhaus-Hälfte Parkstraße 13 mit dem Café „Anno Dazumal“ im Erdgeschoss. © Claudia Heindrichs

Einstimmig votierte der Ausschuss dafür, die Doppelhaus-Hälfte Parkstraße 13 mit dem Café „Anno Dazumal“ im Erdgeschoss in die Denkmal-Liste der Stadt einzutragen, wie vom Eigentümer selbst beantragt. Aus Sicht der LWL-Denkmalbehörde vermittelt das Gebäude mit einigen anderen Häusern der Park- und Hochstraße noch ein Bild der Bebauung und der Straßenführung aus der Zeit vor dem Stadtbrand 1825.

Otto Marburger (SPD) regte an, auch weitere Gebäude der Stadt auf ihre Denkmalwürdigkeit zu prüfen. Genau dies sei ohnehin geplant, so Christoph Koch, im Bad Berleburger Rathaus Dezernent Planen, Bauen, Wohnen. Er verwies dazu auf einen angedachten Denkmalpflegeplan im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK).

Sozialer Wohnungsbau

Feuer im Haus „Zur Ecke 24“: Bei dem Brand Anfang Dezember im Dachgeschoss wurde ein Hausbewohner schwer verletzt, konnte aber noch rechtzeitig aus dem Haus gerettet werden.
Feuer im Haus „Zur Ecke 24“: Bei dem Brand Anfang Dezember im Dachgeschoss wurde ein Hausbewohner schwer verletzt, konnte aber noch rechtzeitig aus dem Haus gerettet werden. © Matthias Böhl

Eine breite Mehrheit fand der Vorschlag der Stadtverwaltung, das Haus „Zur Ecke 24“ in Berghausen mit seinen Sozialwohnungen nach dem Brand vom Dezember abzureißen. Aus dem Ausschuss kamen zugleich aber auch Anregungen, ursprüngliche städtische Mittel für eine Instandsetzung in einen Neubau zu investieren.

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