Bad Berleburg. . Kurorte-Regelung: Bad Laaspher Händler machen davon kaum Gebrauch. Bad Berleburger Politik berät aktualisierte Ordnungsbehördliche Verordnung.
Verkaufsoffene Sonntage in Bad Berleburg sollen eine neue Grundlage bekommen: Die Stadtverwaltung legt den Politikern im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt sowie der Stadtverordneten-Versammlung in der kommenden Woche die Neufassung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung dazu vor. Unterdessen ist die Stadt Bad Laasphe offenbar auf einem guten Weg, mit der Gewerkschaft Verdi einen Konsens für ihr „Schaufenster“ am Sonntag, 12. Mai, zu erreichen. Insgesamt sei die Umsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags trotz der Änderungen im NRW-Ladenöffnungsgesetz nicht einfacher geworden, heißt es aus den Rathäusern der beiden Kurstädte.
Die Abwägung
Nach wie vor sind laut Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) „die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören“, wenn es um verkaufsoffene Sonntage „im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ geht. Und „im Regelfall finden wir die Zustimmung für solche Dinge“, sagt Rainer Schmalz, Dezernent im Bad Laaspher Rathaus.
Thema in Ausschuss und Versammlung
In Bad Berleburg wird das Thema „Verkaufoffene Sonntage“ am Dienstag, 12. Februar, im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt sowie abschließend am Montag, 18. Februar, in der Stadtverordneten-Versammlung politisch beraten.
Der öffentliche Teil beider Sitzungen im Althusius-Gymnasium beginnt jeweils um 18 Uhr. Der Ausschuss tagt in der Mensa, die Versammlung in der Aula.
Dass das LÖG mit seiner Änderung im März 2018 liberaler geworden sei, bestätigt Schmalz allerdings nicht – im Gegenteil. Warum, das erklärt die Stadtverwaltung Bad Berleburg. Zwar sei von der jeweils betroffenen Gemeinde oder Stadt zwischen Sonntagsschutz und öffentlichem Interesse abzuwägen, und die gesetzliche Regelung sei auch sehr weit gefasst. Allerdings werde von den Verwaltungsgerichten „eine sehr enge Auslegung durch die Gemeinden und Städte gefordert“. Viele beabsichtigte Sonntagsöffnungen würden daher auf juristischem Wege gekippt.
Der Sonntagsverkauf
Ließen sich örtliche Feste, Märkte, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen nicht generell an den üblichen Sonntagsverkauf in Kurorten andocken? Auch, um das Prozedere zu vereinfachen?
Verdi: „Schaufenster“-Konzept noch nicht rund
Das erweiterte Konzept fürs „Bad Laaspher Schaufenster“ am 12. Mai sei geeignet, die Veranstaltung an diesem offenen Sonntag in den Vordergrund zu rücken, findet Jürgen Weiskirch, Geschäftsführer Verdi Südwestfalen in Siegen. Der Gewerkschafter vermisst jedoch Hinweise auf die konkret geplante Ladenöffnung – und ihre Auswirkung auf Beschäftigte. Außerdem: „Die Besucherströme sollen prägend sein für die Veranstaltungen“, betont Weiskirch – und fordert auch deshalb eine Dokumentation zum „Schaufenster“ 2019.
Im Visier hat Weiskirch derzeit ferner die Stadt Bad Berleburg, die ihre offenen Sonntage in Verbindung mit Wollmarkt, Holzmarkt, Brotmarkt und WeihnachtsZeitreise bislang über eine Ordnungsbehördliche Verordnung aus dem Jahr 2006 regelt – aus seiner Sicht nicht rechtssicher. Allerdings signalisiert die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung, künftig für jede einzelne Veranstaltung mit offenem Sonntag eine anlassbezogene Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen zu wollen.
Klares Nein dazu aus beiden Rathäusern. Die Regelungen für die Ladenöffnung in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus seien zwar „unverändert geblieben“, doch: „Neben Waren, die für diesen Ort kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden“ – ein überschaubares Angebot also, das wohl kaum ergänzend zu einer größeren Veranstaltung Sinn machen würde.
Das sei auch im Gesetzestext eine ganz andere Kategorie, erklärt Dezernent Schmalz. Übrigens: „Unsere Händlerschaft macht von der Kurort-Regelung so gut wie keinen Gebrauch“, sagt er – eben weil das zulässige Waren-Angebot an solchen Sonntagen doch sehr eingeschränkt sei. Ein normaler Tageseinkauf sei so jedenfalls nicht möglich.
Die Angebotspalette
In Bad Berleburg soll nach Rücksprache mit dem Bad Berleburger Verein „Markt und Tourismus“ an jedem ersten Sonntag im Monat von 13 bis 17 Uhr verkaufsoffen im Sinne der Kurorte-Regelung sein, heißt es in einer Verwaltungsvorlage zum Thema. Dabei orientiere sich die vorhandene und künftige Regelung „in Bezug auf die Anzahl der Öffnungstage und die jeweiligen Öffnungszeiten am Bedarf“, betont die Stadt. Eine Erweiterung der Angebotspalette um „Kurortspezifische Waren“, wie von Markt und Tourismus angeregt, sei rechtlich nicht möglich, hat man im Rathaus bereits ausgelotet.
Für den Erlass der aktualisierten Verordnung sei im Übrigen eine Anhörung zuständiger Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer nicht erforderlich, so die Stadtverwaltung.
Und in Sachen „Schaufenster“? „Wir sind in der Abstimmung mit der Gewerkschaft“, beschreibt Schmalz den aktuellen Stand der Dinge. Jürgen Weiskirch, Geschäftsführer Verdi Südwestfalen in Siegen, habe mit Blick auf die geplante Umsetzung aber bereits positive Signale gegeben. Bekanntlich soll die bisherige Gewerbeschau nun gemeinsam mit örtlichen Vereinen und Institutionen auf neue Füße gestellt werden. Und deren Resonanz sei auch ausreichend gegeben, so der Dezernent.
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