Womelsdorf. Hintergrund ist der so genannte Duplizitätsfall in Wittgenstein.
- Der Kreis Siegen-Wittgenstein plant die Austockung des Personals und der Fahrzeuge an der Rettungswache Womelsdorf
- Dort soll künftig ein weiterer Rettungswagen stationiert werden.
- Damit könnte die Einhaltung von Rettungsfristen im oberen Edertal weiter verbessert werden.
Die Womelsdorfer feiern am Wochenende das 50-Jährige Bestehen ihrer Löschgruppe. Aber ganz Erndtebrück und wohl auch das obere Edertal darf sich über noch etwas freuen. Der Gesundheitsausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein befasst sich in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 14. Juni, ab 17 Uhr im Kreishaus in Siegen mit dem Rettungsdienstbedarfsplan. Die Beschlussempfehlung für die Politik sieht die Stationierung eines zusätzlichen Rettungswagens für die Wache Erndtebrück am Standort Womelsdorf inklusive 168 Wochenstunden für das entsprechende Personal vor.
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Hintergrund ist die „Wachbesetzung für den Duplizitätsfall im Bereich Wittgenstein“. Übersetzt heißt dies schlicht: Im Falle von zwei nahezu gleichzeitigen Einsätzen hätte ein zusätzliches Fahrzeug aus einer der benachbarten Rettungswachen, zum Beispiel aus Bad Berleburg oder Bad Laasphe, alarmiert werden müssen. Das kann zu wichtigen Zeitverzögerungen führen. Vor diesem Hintergrund soll außerdem kein Fahrzeug verlegt, sondern ein neuer, zusätzlicher Rettungswagen angeschafft werden.
Rettungsdienstbedarfsplan
Im Rettungsdienstbedarfsplan werden die Anzahl der Rettungswachen, deren Standorte, die erforderliche Anzahl an Rettungsmitteln sowie die Planungen und Maßnahmen für Vorkehrungen von Schadensereignissen mit mehreren Betroffenen oder Verletzten (MANV-Plan) festgelegt. Der Träger des Rettungsdienstes muss Qualitätsmanagementstrukturen aufbauen, um eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes überprüfen zu können.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat im November 2010 den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2010-2015 vorgelegt. Der jetzt vorliegende Bedarfsplan schreibt den bisherigen bis 2018 fort.
Dem Rettungsdienstbedarfsplan liegt folgende Vorgabe zugrunde:
90 Prozent aller Notfälle im Kreis Siegen Wittgenstein
sollten mit der Hilfsfrist von zwölf Minuten zu erreichen sein, im Einsatzkernbereich von der Stadt Siegen mit einer Hilfsfrist von acht Minuten. Das ist die zeitliche Regel die allem zugrunde liegt.
Bei der Überprüfung schaut der Kreis laut der Sitzungsvorlage beispielsweise auf folgende Kriterien:
Analyse-Fragestellungen
Analyse-Ergebnisse