Bad Berleburg. . Berleburger kämpft seit Jahren gegen seine Alkoholsucht. An die Tat könne er sich nicht mehr erinnern. Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
- 54-Jähriger seit Jahrzehnten alkoholkrank
- Mehr als ein Dutzend Einträge im Vorstrafenregister
- Kaum aus dem Gerichtssaal greift Verurteilter zur Bierdose
Seine jahrzehntelange Suchtkarriere gipfelte immer wieder in Diebstählen, zuletzt im September 2016. Der 54-jährige Berleburger hatte aus einem Supermarkt eine Wodkaflasche im Wert von knapp 8 Euro stehen wollen; eine Kundin hatte ihn dabei allerdings beobachtet und ihn angezeigt. Der Angeklagte könne sich nach eigener Aussage nicht mehr an die Tat erinnern; zum Zeitpunkt sei er stark alkoholisiert gewesen.
Laut Strafgesetzbuch ist damit der Tatbestand „Diebstahl einer geringwertigen Sache“ erfüllt, häufig wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Im Falle des Angeklagten setzte das Berleburger Amtsgericht das Strafmaß am Dienstagmorgen jedoch deutlich höher an: drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Gleichzeitig solle sich der 54-Jährige sowohl in eine Entgiftungskur als auch in eine stationäre Therapie begeben.
Nicht bereit für eine Therapie
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„Ich will mich auch nicht kaputt machen mit dem scheiß Alkohol“, zeigte sich der Angeklagte vor Gericht einsichtig. Eine Entgiftungskur wolle er machen, „aber keine Therapie“. Seine Mutter sei schwer krank, er könne sie nicht einfach mehrere Monate alleine lassen. Seine schwierige Wohnsituation und sein angespanntes Verhältnis zum Hausmeister seien ebenfalls belastend. „Wenn Sie in der Entgiftung wieder einen klaren Kopf haben, müssen Sie sich überlegen, ob Sie wieder in Ihr Umfeld zurück wollen“, entgegnete Richter Torsten Hoffmann.
Im Juni wegen Diebstahls verurteilt
„Die Grenze ist erreicht“, mahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in Ihrem Abschlussplädoyer. Erst im Juni 2016 wurde der Angeklagte zu einer hohen Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt, mehr als ein Dutzend Einträge gibt es in seinem Vorstrafenregister.
Hippenstiel forderte sogar eine viermonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit für drei Jahre – und mit der Auflage, sich einer Entziehungskur und Therapie zu unterziehen. Sie habe nämlich erhebliche Zweifel daran, dass der 54-Jährige diese Maßnahmen aus eigener Motivation heraus ergreife. „Erst müssen Sie nüchtern werden.“
Auch vor Gericht schien der Angeklagte nicht nüchtern gewesen zu sein: Kurz vor Verhandlungsbeginn war er über die Stufe zur Anklagebank gestolpert und hingefallen, seine teils kontextlosen Aussagen nuschelte er mit wechselnder Lautstärke. Kurz nachdem er aus dem Gerichtssaal entlassen worden war, zog er vor dem Amtsgericht ein Dosenbier aus seiner Jackentasche.