Bad Berleburg.. Weil ihm der Bordell-Betreiber den Zugang verwehrte, riss der 20-Jährige aus Verärgerung die Klingel ab. Zur Tatzeit war er stark alkoholisiert.


Es war nicht das erste Mal, dass der 20-Jährige „fremde Sachen zerstört hat“. Im Oktober vergangenen Jahres riss der Arbeitsuchende die Haustürklingel vor einem Bordell in der Bad Berleburger Emil-Wolff-Straße von der Wand. Gefunden wurde die Klingel wenig später in einem Gebüsch.

Unkompliziert gestaltete sich die anschließende Suche nach dem Täter, der die Tat aus purer Verärgerung begangen hatte. Als er versucht hatte ins Bordell zu gehen, hatte der Betreiber dem jungen Mann Hausverbot erteilt, weil dieser seine eigenen Getränke mitgebracht haben soll. Deswegen wurde dem Angeklagten der Zutritt verwehrt. Der 20-Jährige hatte einen Alkoholwert von rund 1,5 Promille.

Alkoholprobleme und Depressionen

Alkohol ist eines seiner Probleme, ein anderes könnten Depressionen sein, schätzt Jens-Uwe Joppich von der Jugendgerichtshilfe. Für seinen Klienten favorisiert er eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik. Vorher muss der verhinderte Bordellgast aber arbeiten: Das Amtsgericht unter Leitung von Strafrichter Torsten Hoffmann verurteilte den geständigen Angeklagten zu 150 Sozialstunden.

Ob er die auch ableistet? Bei einer vorangegangen Verurteilung hatte er 80 Stunden zu leisten, dies aber nur widerwillig in Angriff genommen. Deshalb mahnte Hoffmann, dass die Stunden durch „freiheitsentziehende Maßnahmen ersetzt werden könnten“. Konkret nannte er „vier Wochen Arrest“.

Betreuungsweisung für ein Jahr

Strafmildernd wirkte sich das Geständnis und die Begleichung des Schadens von rund 200 Euro aus. Für das Geld hatte der Angeklagte bei Verwandten Schnee geschoben. Zusätzlich erließ das Gericht eine Betreuungsweisung, die zunächst für ein Jahr gilt.