Bad Berleburg. . Drei Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung in der Entziehungsanstalt sind die Bilanz für einen 20-jährigen Angeklagten aus Bad Laasphe.
- „Nach dem Schlag gingen mir die Lichter aus“, sagt das Opfer im Zeugenstand.
- Verurteilt wurde ein 20-jähriger Mann aus Bad Laasphe wegen eines Faustschlags und verschiedener andere Delikte.
- Der Drogenabhägige muss jetzt in eine Entziehungsanstaltu und drei Jahre in Haft.
Ein handfester Faustschlag, ausgeteilt letzten September auf der Kirmes in Wallau, und Quad-Fahren ohne Führerschein – das hat einem 20-Jährigen aus Bad Laasphe am Freitag vor dem Bad Berleburger Schöffengericht drei Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung in der Entziehungsanstalt eingebracht.
„Nach dem Schlag gingen mir die Lichter aus“, schilderte das Opfer im Zeugenstand die Tat. Der Mann, ein 34-Jähriger, ebenfalls aus Bad Laasphe, erlitt eine Prellung und eine Platzwunde am Jochbein. Seine Behauptung, ein Drogengeschäft sei das Motiv für den Schlag gewesen, konnte das Gericht jedoch nicht nachvollziehen. Mit dem Quad war der Angeklagte illegalerweise im vergangenen August unterwegs gewesen – eine Fahrerlaubnis wie auch die übliche Haftpflicht-Versicherung fehlten, als er ertappt wurde.
Unter dem Strich zeigte sich der 20-Jährige überwiegend geständig. Er und sein Anwalt akzeptierten das Urteil, mit dem sich Richter Torsten Hoffmann später dem Plädoyer von Staatsanwältin Steiger aus Siegen anschloss. In der verhängten Jugendstrafe stecken zwei Jahre und neun Monate, zu denen der 20-Jährige schon einmal in August verurteilt worden war – damals unter anderem auch wegen Körperverletzung.