Erndtebrück/Bad Laasphe. . Aus diesem Grund werden Windkraft-Bauvorhaben oft vor Verwaltungsgerichten entschieden.
- Das Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr hat Einwände.
- Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat dennoch eine Baugenehmigung erteilt.
- Deswegen erwägt die Bundeswehr eine Klage gegen die Pläne zur Windkraft bei Benfe.
Windkraftgegner in Benfe atmen auf. Die vom Kreis Siegen-Wittgenstein erteilte Genehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen auf dem Benfer Rücken ist nicht so sicher, wie es scheint. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr (IUD) prüft gerade, ob es Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht Arnsberg einreichen wird. Hintergrund ist, dass die Bundeswehr eine Beeinträchtigung des Radars auf dem Ebschloh bei Erndtebrück durch die geplanten Windkraftanlagen befürchtet und dies auch in einer vom Kreis bei den Trägern öffentlicher Belange eingeforderten Stellungnahme unmissverständlich deutlich gemacht habe. „Wir sind gehört worden, haben dem Bau aber nicht zugestimmt“, sagt IUD-Pressesprecher Kai Jacobsen im Gespräch mit dieser Zeitung. „Grundsätzlich ist es üblich, dass man sich daran hält“, fährt Jacobsen fort. Zwar gebe es auch in dem durch den Paragrafen 3 der Schutzbereichssatzung – der einen Fünf-Kilometer-Radius um Verteidigungseinrichtungen zieht – kein Pauschalverbot für Bauvorhaben, aber es gebe in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. Und in diesem Fall sage die Bundeswehr-Prüfung: „Das geht nicht.“
Benfes Ortsvorsteher Matthias Althaus ist zwiegespalten: „Natürlich wittere ich Morgenluft“, freut er sich, dass der Bau der Anlagen direkt hinter der Gemeindegrenze nach Bad Laasphe wieder in weite Ferne rückt. Aber er ist auch ärgerlich, wie man über die Stellungnahme habe hinwegsehen können: „Die Bundeswehr ist der Träger öffentlicher Belange schlechthin. Das ist die Institution, die vor Erteilung der Genehmigung zu hören ist.“
Bauvorhaben enden vor Gericht
Althaus verweist auch darauf, dass die Radarstellung in Erndtebrück als ein besonders sensibel zu betrachtender Ort im Windkrafterlass der Landesregierung NRW festgeschrieben sei und es schon deshalb fragwürdig sei, warum dennoch eine Genehmigung erteilt worden sei.
Darauf hat der zuständige Dezernent des Kreises Siegen-Wittgenstein, Arno Wied, eine Antwort. Zweimal habe man die Bundeswehr um Stellungnahmen gebeten, weil die erste negative Stellungnahme nicht konkret genug in Bezug auf die einzelnen Anlagen war und sich nur auf den Schutzradius bezogen habe. Anschließend sei der Gutachter des Investors gehört worden und habe die Einwände zur Beeinträchtigung des Radars entkräften können. Daraufhin habe man – was nicht ungewöhnlich sei – die fehlende Zustimmung der Bundeswehr ersetzt. „Wenn die Immissionsschutzbehörde entscheidet, dass der Genehmigung nichts entgegensteht, dann müssen wir sie erteilen“, sagt Wied und betont: „Wir versuchen, unsere Entscheidungen am geltenden Recht auszurichten.“ Aber der Dezernent sagt auch: „Egal, wie wir entscheiden, entweder klagt der Investor oder eine andere Behörde oder der Bürger gegen unsere Entscheidung.“ Deswegen werden gerade Windkraft-Bauvorhaben oft vor Verwaltungsgerichten entschieden.