Erndtebrück. . Die Radarstellung am Ebschloh schützt Erndtebrück und die Dörfer nicht mehr gegen Windräder, sagt die UWG. Investoren suchten sich Schlupflöcher.
- Politisches Ziel: Weiteren Schaden von den Bürgern der Gemeinde Erndtebrück abwenden
- Forderung: Neue Regel „1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung“ in Benfe anwenden
- Althaus befürchtet: Kreis als Genehmigungsbehörde gerät ohne Vorrangzonen in Zugzwang
Die „Ausweisung von Windvorrangzonen im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück“ beantragt jetzt aus aktuellem Anlass die UWG-Fraktion im Rat. Konkret geht es Matthias Althaus als stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden der Unabhängigen und Ortsvorsteher in Benfe darum, die geplanten Windräder auf dem Benfer Rücken im Grenzgebiet zu Bad Laasphe doch noch zu verhindern. Und Althaus macht es dringend: „Um weiteren Schaden von den Bürgern der Gemeinde Erndtebrück und ihren umliegenden Orten abzuwenden, stellen wir diesen Antrag. Wir bitten darum, keine Zeit zu verlieren.“
Abstandsregel juristisch ausloten
Althaus erinnert daran, dass die UWG-Fraktion „bereits zu Beginn des Jahres 2013 ... einen gleichlautenden Antrag gestellt“ habe. „Damals sollte mit dem Antrag vermieden werden, willkürlich auf dem Gemeindegebiet Windkraftanlagen zu errichten. Das gleiche Ziel verfolgt der aktuelle Antrag. Ferner soll die Verwaltung an ihre Planungshoheit erinnert werden, die ohne die Ausweisung von Vorrangzonen komplett aus der Hand gegeben wird.“
Die UWG beantrage daher
> ausdrücklich, „absolut zeitnah die Ausweisung von Windvorrangzonen zu forcieren“,
> „gegen die Unterschreitung des Abstandes zur Wohnbebauung im aktuellen Genehmigungsverfahren Benfer Rücken alle rechtlichen Mittel anzuwenden“ und
> „drittens im anstehenden Ausweisungsverfahren die aktuell vom Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg veränderten Kriterien anzuwenden, zum Beispiel die 1000-Meter-Abstandsregel“.
Nur 525 Meter von Benfer Bebauung entfernt
Althaus nennt auch gute Gründe für den UWG-Vorstoß. So habe man sich in Erndtebrück viel zu lange „in einer trügerischen Sicherheit in Bezug auf den unkontrollierten Ausbau von Windkraftanlagen gefühlt“.
Rückblende: „Nachdem wir im Februar 2013 Tabu-Kriterien festgelegt hatten, gleichzeitig der Radius von fünf Kilometern um die Radarstation Ebschloh einen großen Teil der Gemeindefläche als Schutzzone belegte, verblieben lediglich kleinste Restflächen“, so Althaus im Antrag. „Auf diesen Flächen Windkraftanlagen zu errichten, erschien uns unrealistisch und unwirtschaftlich. Das kostenintensive abschließende Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationszonen haben wir aus diesen Gründen nicht zu Ende geführt. Welchen Schaden wir damit anrichten, das zeigt die kürzlich ausgestellte Baugenehmigung für vier Windkraftanlagen, nur 525 Meter von der Wohnbebauung in Benfe entfernt. Fehlende Vorrangzonen in Bad Laasphe haben die Genehmigung an dieser Stelle erst ermöglicht.“
Schmerzhafter Lernprozess
Besagter Schutzradius scheine aber „inzwischen keine Gültigkeit mehr zu besitzen, obwohl uns dies noch im letzten Herbst versichert wurde“, meint Althaus im Antrag, denn: „Die in Benfe genehmigten Anlagen liegen innerhalb dieses Radius. Somit steht dieser Teil der Gemeindefläche potenziellen Investoren zumindest theoretisch zur Verfügung.“
Die UWG befürchtet, „dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis neue Genehmigungsanträge auf Grundlage der neuen Erkenntnisse gestellt werden. Haben wir dann keine Vorrangzonen ausgewiesen, muss der Kreis die Genehmigung erteilen. In Benfe haben wir diesen schmerzhaften Lernprozess gerade hinter uns.“