Bad Laasphe/Limburg. . Urteil um eine offene Rechnung nach Renovierung der Emmaburg: Der Richter in Limburg spricht einem Laaspher Handwerker 435 000 Euro zu.
- Anwalt Plum: „Wir haben jetzt einen Zahlungstitel für die Zwangsvollstreckung“
- Viele Gläubiger der Investorin scheuen sich, mit ihren Forderungen vor Gericht zu gehen
- Gegenseite will im Nachverfahren um Beweise gegen Zahlungsvereinbarung kämpfen
Christian Hengst, geschäftsführender Gesellschafter der Bad Laaspher Malerwerkstatt Hengst, kann sich freuen: Der Handwerker bekommt rund 435 000 Euro, die ihm Nadezhda Yailidi aus Kasachstan noch schuldet – Investorin und Geschäftsführerin jener Emmaburg Immobilien GmbH, die ein nahezu durchrenoviertes Pflegeheim auf dem Emmaburg-Gelände in der Kernstadt am Ende dann doch nicht wie geplant eröffnet hat.
Derzeit offenbar mehrere Kauf-Interessenten
Die Emmaburg als Gesundheitszentrum in neuer Hand? Nach Informationen unserer Zeitung gibt es für die Immobilie in der Bad Laaspher Kernstadt derzeit mehrere Interessenten.
Denkbar: Die AWO schließt wie geplant ihr Fritz-Heinrich-Seniorenzentrum „Auf der Pfingstweide“ und nutzt künftig das nahezu renovierte Pflegeheim auf dem Emmaburg-Gelände.
Jedenfalls hat das Landgericht in Limburg dem Handwerker jetzt diese Summe zugesprochen. Außerdem muss Yailidi laut Urteil die kompletten Verfahrenskosten tragen – schätzungsweise 30 000 Euro. Basis ist eine Zahlungsvereinbarung, welche die Investorin sowohl mit der Malerwerkstatt als auch mehreren anderen Handwerkern aus Wittgenstein und Umgebung unterzeichnet hatte – angeblich, ohne den Inhalt zu verstehen. Doch dieses Argument wollte der Limburger Richter Matthias Arz am Ende nicht gelten lassen.
Anwalt: Urteil eine gute Basis
Hengsts Rechtsanwalt Olaf Plum aus Bad Laasphe verbucht das Urteil als Erfolg. „Wir haben jetzt einen Zahlungstitel für die Zwangsvollstreckung“, sagt er – etwa per Gerichtsvollzieher oder Konten-Pfändung. Und auch für den Fall, dass Yailidi eine Sicherheitsleistung von 110 Prozent der Summe hinterlege, sei später Geld für seinen Mandanten greifbar. Auf jeden Fall bleibt die Immobilie mit ihrem Wert.
Yailidis Berliner Anwalt Matthias Schmutzler kündigte bereits im Gericht an, in die nächste Instanz zu gehen, sollten die Limburger Richter bei ihrer Linie bleiben. Auf jeden Fall wolle man im sogenannten Nachverfahren die tatsächlichen Leistungen der Unternehmen ins Visier nehmen und versuchen zu belegen, dass besagte Vereinbarung nicht gültig sei. Dabei gebe es „nichts, was von der Gegenseite nicht bestritten wird“, sagt Plum.
Bis zu drei Jahre Verfahrensdauer möglich
Über Forderungen weiterer Handwerker, die Plum vertritt, soll kommendes Jahr vor Gericht verhandelt werden. Es geht dabei um weitere Rechnungen im Gesamtwert von rund 1,3 Millionen Euro. Für zwei Gläubiger sei bereits für Mitte Januar terminiert, berichtet der Anwalt, für einen weiteren „warten wir auf einen Termin“ und mit einem vierten laufe noch die Korrespondenz. Plum rechnet allerdings nicht damit, dass die einzelnen Prozesse schnell zu einem rechtskräftigen Ergebnis kommen. Nachverfahren, Anrufung der nächsten Instanz – bis zu drei Jahre Verfahrensdauer seien da durchaus möglich.
Viele Gläubiger der Investorin aus Kasachstan scheuten sich aber auch, mit ihren Forderungen vor Gericht zu gehen, vermutet Plum – vor allem aus purer Existenzangst. Denn wenn der Prozess am Ende verloren gehe, sei das für die Einzelnen mit immens hohen Kosten verbunden. Allein die Verfahrenskosten, die bislang bereits bei Investorin Yailidi aufgelaufen seien, schätzt der Bad Laaspher Anwalt auf 150 000 bis 200 000 Euro.
Anwalt Plum ist aber zuversichtlich, dass angesichts des bereits erreichten Urteils in Limburg eine gute Basis auch für den Erfolg der übrigen Fälle gelegt ist.
Beklagte blieb dem Prozess fern
Möglicherweise werden im Rahmen eines weiteren Prozesses zur Vollstreckung von Yailidis Privathaus in Hessen auch alte Bekannte als Zeugen gehört: das Ehepaar Manfred und Irina Perrone, in der Emmaburg zeitweise als Geschäftsführer eingesetzt.
Die verklagte Investorin war dem Prozess in Limburg übrigens ferngeblieben – weshalb sie nun auch dafür zahlen muss: 500 Euro Ordnungsgeld.