Arnsberg. Die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht mehr frei durch die Wälder laufen. Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag zwei Waldbauern recht gegeben.

  • Die Arnsberger Richter gaben zwei Waldbauern Recht, die geklagt hatten, weil die Wisente ihre Wälder betreten
  • Der Trägerverein hatte im Vorfeld betont, wenn Zäune aufgestellt würden, wäre das Projekt gescheitert
  • NRW-Umweltministerium würde ein Aus "sehr bedauern"

Das Ende des Projekts ist damit noch nicht offiziell besiegelt, aber ein herber Rückschlag ist es schon: Die ausgewilderten Wisente im Rothaargebirge dürfen nicht mehr frei durch die Wälder laufen. Das hat das Landgericht Arnsberg am Freitag entschieden. Die Richter gaben damit zwei Waldbauern Recht, die geklagt hatten, weil die Tiere ihre Wälder betreten und die Rinde der Buchen abfressen hatten.

Der Trägerverein des Wisent-Projekts müsse nun Maßnahmen ergreifen, damit die Tiere nicht auf die Grundstücke der Waldbauern kommen können, urteilten die Richter. Der Trägerverein hatte im Vorfeld betont, wenn Zäune aufgestellt würden, wäre das Projekt mit den Wildtieren gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Sollte das Projekt eingestellt werden, würden wir das sehr bedauern“, sagte Wilhelm Deitermann, Sprecher von NRW-Umweltminister Remmel (Grüne), der Redaktion. Das Ministerium ist zwar nicht direkt an der Wisent-Auswilderung beteiligt, hat sie jedoch wissenschaftlich begleitet und sich finanziell am Ausgleichsfonds für die geschädigten Waldbauern beteiligt. Nun müssten die Projektträger vor Ort eine Lösung finden, sagte Deitermann.