Bad Berleburg/Arnsberg. .
Im Rechtsstreit zwischen dem Bad Berleburger Trägerverein der „Wisent-Welt Wittgenstein“ und zwei Waldbauern aus Oberkirchen auf HSK-Seite um Schälschäden durch die 2013 ausgewilderte Wisent-Herde geht es am morgigen Freitag vor dem Landgericht Arnsberg in die nächste Verhandlungsrunde. Ein Vermittlungsversuch der Richter vom vergangenen März ist unterdessen gescheitert.
„Die Phase der Kompromiss-Bereitschaft ist vorbei“, so einer der beiden Kläger in dem Zivilprozess. Im Gespräch mit unserer Zeitung kündigt er an, juristisch weiter kämpfen zu wollen, sollte das Gericht im Ergebnis dem Trägerverein der Wisent-Welt Recht geben.
Entschädigungszahlungen seitens des Trägervereins könnten auf Dauer jedenfalls keine Lösung sein, findet der Waldbauer – zumal das Budget nach seinen Informationen begrenzt sei. Im Übrigen ist für ihn klar: Der Trägerverein in Bad Berleburg habe mit den ausgewilderten Wisenten „Haustiere laufen lassen“ – und das seien sie auch, solange sie von der „Wisent-Welt“ aus weiter gefüttert und von Forschern betreut würden. Würde das Gericht die Tiere jedoch als „herrenlos“ sehen, müssten die Wisente als Schalenwild auch unter das Jagdrecht fallen, meint der klagende Waldbauer – etwa, um den Bestand wie beim Rotwild zu hegen, also regulieren zu können.
Der Oberkirchener Waldbauer Georg Droste gehört zwar selbst nicht zu den Klägern, beobachtet den Prozessverlauf jedoch mit Interesse. Ihm geht es weniger um die Schälschäden, die von den Wisenten angerichtet werden, sondern um die Frage, ob sich die Tiere auf den privaten Grundstücke der Waldbauern aufhalten dürfen oder nicht.
Johannes Röhl, Forstdirektor der Wittgenstein-Berleburg’schen Rentkammer und Mitglied im Vorstand des Trägervereins, wollte sich im Vorfeld des morgigen Prozesstages nicht äußern. Man müsse jetzt die Entscheidung des Gerichts abwarten.